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Vektor-Illustration einer grauen Wand, an der ein brauner Schreibtisch mit einem Hocker steht. Auf dem Tisch sind eine Lampe, ein aufgeklapptes Buch und Stifte. Neben dem Tisch sind ein großes weißes Paragrafenzeichen und der Schriftzug des Wortes Recht
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Steuerliche Neuerungen 2026 – Überblick für Unternehmer:innen und Lohnverrechnung

Lesedauer: 1 Minute

12.01.2026

Mit dem Jahr 2026 treten erneut wesentliche steuerliche Änderungen in Kraft. Im Mittelpunkt stehen Anpassungen bei der Einkommensteuer, Neuerungen in der Lohnverrechnung sowie Erleichterungen bei Pauschalierungsregelungen für Unternehmer:innen.

Der Einkommensteuertarif wird angepasst, wobei Einkommen bis zu 13.539 Euro steuerfrei bleiben. Für darüberhinausgehende Einkommensteile gelten gestaffelte Steuersätze von 20 Prozent bis 21.992 Euro, 30 Prozent bis 36.458 Euro, 40 Prozent bis 70.365 Euro und 48 Prozent bis 104.859 Euro. Einkommen über 104.859 Euro unterliegen einem Steuersatz von 50 Prozent, während für Einkommensteile über einer Million Euro weiterhin ein Steuersatz von 55 Prozent gilt. Die Anpassung des Tarifs erfolgt im Ausmaß von zwei Dritteln der Inflation und dient der teilweisen Abfederung der kalten Progression.

Auch in der Lohnverrechnung ergeben sich einige Änderungen:

Der Pendlereuro wird von bisher 2 Euro auf 6 Euro erhöht und ersetzt damit den wegfallenden Klimabonus. Zudem werden die Betragsgrenzen für sonstige Bezüge valorisiert: Die Freigrenze steigt auf 2.615 Euro, gleichzeitig wird die Einschleifregelung auf 2.490 Euro angehoben.

Neuregelung der Überstunden:

Ab dem Jahr 2026 bleiben nun doch bis zu 15 Überstundenzuschläge in Höhe von maximal 170 Euro pro Monat steuerfrei (ursprünglich geplant waren 10 Überstundenzuschläge mit 120 Euro).

Auch das Feiertagsarbeitsentgelt soll nun doch wieder steuerfrei gestellt werden (die entsprechende gesetzliche Regelung soll noch kommen – gelten soll es dann jedenfalls rückwirkend ab Jänner 2026)

Für Unternehmer:innen bringt 2026 vor allem bei den Pauschalierungen spürbare Erleichterungen. Der Kreis der Anspruchsberechtigten für die Basispauschalierung wird erweitert, indem die Umsatzgrenze von bisher 320.000 Euro auf 420.000 Euro angehoben wird. Gleichzeitig erhöht sich der Pauschalierungssatz von 13,5 Prozent auf 15 Prozent. Ergänzend dazu wird auch die Vorsteuerpauschalierung ausgeweitet, wobei der maximale Jahresbetrag von 5.760 Euro auf 7.560 Euro steigt.

Diese Neuerungen schaffen zusätzliche Vereinfachungen in der steuerlichen Praxis und erfordern zugleich eine rechtzeitige Anpassung der laufenden Lohn- und Steuerabrechnung für das Jahr 2026.

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