Phishing mit angeblicher Aktualisierung von Gewerbedaten
Betrügerische E-Mail gibt sich als Nachricht der Gewerbeaufsicht aus
Lesedauer: 1 Minute
02.10.2026
Unternehmen erhalten derzeit eine betrügerische E-Mail zur angeblich notwendigen „jährlichen Aktualisierung der Gewerbedaten“. Die Nachricht erweckt den Eindruck, von einer Gewerbeaufsicht zu stammen. Empfänger:innen sollen ein beigefügtes HTML-Formular prüfen und zurücksenden. Die E-Mail stammt nicht von der Wirtschaftskammer.
Version 1
Merkmale
- Als Absender wird „Gewerbeaufsicht“ angegeben.
- Als Absenderadresse wird z. B. gewerbe@wko.com verwendet. Die Domain „wko.com“ soll einen Bezug zur Wirtschaftskammer vortäuschen.
- Der Betreff lautet „Jährliche Aktualisierung der Gewerbedaten“.
- In der Nachricht wird behauptet, dass „gemäß den aktuellen Vorgaben zur Gewerbeüberwachung“ eine jährliche Aktualisierung der hinterlegten Betriebsdaten erforderlich sei.
- Die Empfänger:innen werden aufgefordert, ihre Angaben in einem beigefügten Formular zu prüfen und dieses zurückzusenden.
- Als Anhang wird z. B. die HTML-Datei „Sicherheitsdaten_Meldung_2026.html“ mitgeschickt.
- Mit einer Frist bis zum 28. Februar 2027 wird zusätzlicher Handlungsdruck erzeugt.
- Die Nachricht behauptet, die Aktualisierung sichere den „reibungslosen Fortgang Ihrer gewerblichen Tätigkeit“.
- Als vermeintliche Absenderstelle werden ein „Gewerbeaufsichtsamt“ und ein „Referat für Betriebsüberwachung“ genannt.
- Als Telefonnummer wird 059133-81100 angegeben.
Gehen Sie auf diesen Betrugsversuch nicht ein, öffnen Sie den HTML-Anhang nicht, geben Sie keine Daten weiter und antworten Sie nicht auf die E-Mail!
Muster
Version 2
Merkmale
- Die E-Mail trägt beispielsweise den Betreff „Hinweis: E-Rechnungspflicht 2026 – Bestätigung Ihrer Daten“.
- Als Absender wird „WKO Abrechnung“ angegeben.
- Als Absenderadresse wird beispielsweise abrechnung@wko.com verwendet.
- Die Nachricht behauptet, die Wirtschaftskammer Österreich führe wegen der Einführung der elektronischen Rechnung ab 2026 eine „einmalige Prüfung der hinterlegten USt-Daten“ durch.
- Empfänger:innen sollen ihre aktuellen Steuerdaten über ein beigefügtes Dokument bestätigen.
- Im Anhang befindet sich beispielsweise die Datei „E-Rechnungspflicht 2026.html“.
- Mit Formulierungen wie „Nur bei korrekten Angaben kann die Zuordnung in das neue System der Finanzämter reibungslos erfolgen“ wird zusätzlicher Druck aufgebaut.
- Als Frist für die Rücksendung des angeblichen Formulars wird beispielsweise der 30. November 2026 genannt.Die E-Mail enthält eine vermeintliche WKO Signatur mit Kontaktdaten, um einen seriösen Eindruck zu erwecken.
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