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Täuschende Datenerfassung einer „AWI – Allgemeine Wirtschaftsinformation Industrie, Handel & Gewerbe"

Betrügerische Aufforderung zur Korrektur einer Eintragung in einem amtlichen Register

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 04.08.2025

Der Schutzverband hat die Mitteilung erhalten, dass eine AWI in irreführender Weise Aussendungen mittels Korrekturabzügen betreibt, obwohl es sich um ein erstmaliges (und praktisch wertloses) Offert handelt.

Dabei wird unter der Bezeichnung „Allgemeine Wirtschaftsinformation Industrie, Handel & Gewerbe" wie eine offizielle Institution zur Geschäftsdatenerfassung aufgetreten und Formulare versendet, die den irreführenden Eindruck erwecken, es handle sich um eine behördliche Aufforderung zur Korrektur einer Eintragung in einem amtlichen Register.

Die kleingedruckten Angaben über den Angebotscharakter haben de facto keinen Aufklärungswert und haben Gerichte außerdem schon mehrfach einen strafrechtlich relevanten Wucher und auch einen Betrug bei solchen letztendlich wertlosen Einträgen angenommen.

Dieser Kundenfang verstößt gegen § 1 UWG und das Irreführungsverbot des § 2 UWG. Darüber hinaus ist in § 28a UWG ausdrücklich geregelt, dass es verboten ist, im geschäftlichen Verkehr für Eintragungen in Verzeichnisse mit Rechnungen, Korrekturangeboten oder ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten, ohne entsprechend unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich lediglich um ein (neues und privates) Vertragsanbot handelt.

Noch dazu ist an der angegebenen österreichischen Adresse gar kein Unternehmen registriert und werden bei irrtümlicher Rücksendung dann in der Regel Rechnungen gestellt, welche auf ein ausländisches Konto lauten. Auch aus diesem Grund kann mangels Vorhandensein der Essentialia Negotii gar kein Vertrag zustande gekommen sein. Der Schutzverband ist hier wie immer seinen Mitgliedern behilflich.

Beispiel für betrügerische AWI-Schreiben

Beispiel eines betrügerischen Schreibens der AWI zur Eintragung von Firmendaten
© WKO
Beispiel eines betrügerischen Schreibens der AWI zur Eintragung von Firmendaten
© WKO


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