Suchtprobleme in der Lehrlingsausbildung
Informationen für Lehrbetriebe
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10.06.2026
Vor Beginn der Ausbildung kann eine Vereinbarung mit Lehrling bzw. Erziehungsberechtigtem im Hinblick auf die Möglichkeit unangemeldeter Drogentests getroffen werden.
Zu empfehlen ist
- Grundsätzliche Haltung („Nicht in unserem Betrieb“)
- Unmissverständliche Signale (Vorbildwirkung)
- Kein Konsum, keine Weitergabe, kein Handel
- Kein beeinträchtigtes Erscheinen am Arbeitsplatz
Im Anlassfall
- Direktes Ansprechen
- Kontrolle („gesundes“ Misstrauen)
- Herausforderung anbieten (Hilfe zur Selbsthilfe)
- Klare Abmachungen treffen (Ziele)
- Unterstützung suchen (Drogenberatung)
- „Dienstliche“ Aufforderung, eine Drogenberatungsstelle aufzusuchen; Zeitbestätigung über Beratung und Information über allfällige weitere Termine.
- Bei Nichteinhalten der Vereinbarung: Schriftliche Ermahnung
Drogenberatungsstellen
- Schulpsychologische Beratung für Berufsschulen
1010 Wien, Wipplingerstraße 28
T 01/525 55 - 77505
W Abteilung Präs/5 - Schulpsychologie und schulärztlicher Dienst , Bildungsdirektion Wien - Standort Penzing der Klinik Ottakring
1140 Wien, Sanatoriumstraße 2
T 01/910 60 – 0 - Verzeichnis aller Wiener Drogenberatungseinrichtungen im Internet: www.drogenhilfe.at
Literatur und Information
Broschüre zum Thema Sucht: Brosch/Juhnke; BM für soziale Sicherheit und Generationen; Tel. 711 00 6140
Informationen über Substanzen, Beratungsstellen, FAQ im Internet: https://checkit.wien