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Zwei Personen in weißen Oberteilen mit Mützen stehen nebeneinander hinter einem metallenen Tisch. Vor der linken Person liegt ein großer Teig, den sie knetet sowie Mehl. Die andere Person blickt auf den Teig und ahmt mit den Händen eine Knetbewegung nach.
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Lehrabschlussprüfung Bäcker/in in Wien

Alle Infos und Materialien zu Vorbereitung, Ablauf und Anmeldung sowie Ansprechpartner:in in der WK Wien finden 

Lesedauer: 3 Minuten

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18.06.2026

Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt?

  • Innungshaus der Bäcker Wiens
    Florianigasse 13, 1080 Wien

Wo gibt es Vorbereitungskurse?

Bei folgenden Ansprechpartner:innen können Sie anfragen:

Lernunterlagen

Auf der Plattform lap.at können Sie Skripten für das Selbststudium kostenpflichtig erwerben. 

Ablauf der LAP: Theoretische und praktische Prüfung

  1. Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung.
  2. Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch.
  3. Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Fachkunde und Fachrechnen.
  4. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der/die Prüfungskandidat/in das Erreichen des Lehrzieles der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule für den Lehrberuf Bäcker/Bäckerin oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.

Welche Teile umfasst die theoretische Prüfung?

Dieser Prüfungsteil wird bei Vorlage eines positiven Jahres- und Abschlusszeugnisses der Berufsschule nicht geprüft.

  •  Fachkunde und Bäckereitechnologie
    • Roh- und Hilfsstoffe
    • Werkzeug, Maschinen, Geräte
    • Schilderung der Herstellung von Backprodukten aller Art
    • Behandeln und Lagern von Fertigwaren sowie deren Frischhaltung
  • angewandte Mathematik
    • Gewichtsberechnung
    • Prozentberechnung
    • Schlussrechnung
    • Einfache Kalkulation

Praktische Prüfung – Wie sieht die Prüfarbeit aus ?

Die Prüfarbeit ist nach Angabe der Prüfungskommission in Form der Bearbeitung eines betrieblichen Arbeitsauftrages unter Einschluss von Arbeitsplanung, Maßnahmen zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit und Maßnahmen der Qualitätskontrolle durchzuführen und hat folgende Tätigkeiten zu umfassen:

  • Mischen der Teige für Brot und Gebäck sowie Ofenarbeit
  • Bearbeiten und Formen der verschiedenen Gebäck- und Brotsorten von Hand und/oder maschinell
  • Herstellen von Feinbackwaren, Zubereiten von Füllungen und Glasuren, Ausfertigen von Feinbackwaren

Prüfungsmaterial und Werkzeug

Zur praktischen Lehrabschlussprüfung ist mitzubringen:

  • Lichtbildausweis, Berufsschulzeugnis
  • Arbeitskleidung (sauber) für Bäcker inkl. Kopfbedeckung
  • Persönliche Arbeitsgeräte
  • Materialien lt. Liste

Bewertung der Prüfarbeit

Nach Absolvierung der Prüfarbeit wird diese von der Prüfungskommission bewertet. Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:

  • Das Endprodukt muss vom Aussehen und vom Geschmack her einwandfrei sein.
  • Die Herstellung muss fachlich und hygienisch einwandfrei sein. 

Praktische Prüfung – Wie sieht ein Fachgespräch aus?

  1. Das Fachgespräch ist vor der Prüfungskommission abzulegen.
  2. Das Fachgespräch hat sich aus der praktischen Tätigkeit heraus zu entwickeln. Dabei ist
    unter Verwendung von Fachausdrücken das praktische Wissen des Prüflings festzustellen.
  3. Die Themenstellung hat den Anforderungen der Berufspraxis zu entsprechen. Fragen
    über einschlägige arbeitsrechtliche Vorschriften, Schutzmaßnahmen und
    Unfallverhütung sowie einschlägige Hygienevorschriften sind mit einzubeziehen.
  4. Das Fachgespräch soll 15-20 Minuten dauern. Eine Verlängerung um 10 Minuten kann
    im Einzelfall erfolgen.

Die Kommission besteht aus:

  • 1 Vorsitzender
  • 1 Beisitzer – Arbeitgeber
  • 1 Beisitzer - Arbeitnehmer

Bewertung

Nach Absolvierung des Fachgespräches wird dieses von der Prüfungskommission bewertet.

Prüfungstermine

  • voraussichtlich Juli/September/Oktober
  • weitere Termine auf Anfrage

Wie melde ich mich zur Lehrabschlussprüfung an?

  • Eine Anmeldung ist ausschließlich über das Online Portal möglich.

Wurde der Lehrvertrag gelöst oder haben Sie ausreichend Berufserfahrung?

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung zu stellen.

  • § 23 Abs. 5 lit.a BAG – Voraussetzungen
    • Alter: vollendetes 18. Lebensjahr
    • Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch ausreichende Anlernzeit, praktische Tätigkeit im Ausmaß der halben Lehrzeit
  • § 23 Abs. 5 lit. b BAG – Voraussetzungen
    • Zurücklegung mindestens der halben Lehrzeit
    • keine Möglichkeit, einen Lehrvertrag für restliche Lehrzeit abzuschließen

Ansprechpartner:in

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