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Person in Bekleidungsgeschäft stehend blickt auf Tablet in Händen
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Lehrabschlussprüfung Einzelhandelskaufmann/-frau in Wien

Alle Infos und Materialien zu Vorbereitung, Ablauf und Anmeldung sowie Ansprechpartner:in in der WK Wien finden

Lesedauer: 4 Minuten

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18.06.2026

Welche Schwerpunkte gibt es?

Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt?

  • Haus der Wiener Wirtschaft
    Straße der Wiener Wirtschaft 1, 1020 Wien (Praterstern)
    und/oder
  • jeweilige Berufsschule

Wo gibt es Vorbereitungskurse?

Bei folgenden Ansprechpartner:innen können Sie anfragen:

Lernunterlagen

Ablauf der LAP: Theoretische und praktische Prüfung

  1. Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine theoretische und eine praktische Prüfung.
  2. Die theoretische Prüfung umfasst den Gegenstand Geschäftsfall.
  3. Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der/die Prüfungskandidat/in das Erreichen des Lehrziels der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
  4. Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Präsentation und Fachgespräch.

Welche Teile umfasst die theoretische Prüfung?

Dieser Prüfungsteil wird bei Vorlage eines positiven Jahres- und Abschlusszeugnisses der Berufsschule nicht geprüft.

  • Geschäftsfall
    • Leistungsbereich Beschaffung einschließlich Schriftverkehr
    • Leistungsbereich Absatz

Praktische Prüfung – Wie sieht eine Präsentation aus?

Die Prüfung erfolgt mündlich vor der gesamten Prüfungskommission. Der/die Prüfungskandidat/in hat sämtliche nachstehende Themenbereiche aus seiner/ihrer praktischen Tätigkeit zu präsentieren:

  1. Der Ausbildungsbetrieb
  2. Persönliche und soziale Kompetenz
  3. Marketing-Grundlagen
  4. Warenwirtschaft

Zur Vorbereitung auf diese Präsentation muss der/die Prüfungskandidat/in anhand von Vorgaben ein schriftliches Konzept erstellen. Dazu steht dem/der Prüfungskandidaten/in eine Vorbereitungszeit von zumindest 45 Minuten, jedoch längstens 60 Minuten, zur Verfügung. 

Prüfungsmaterial

Sie benötigen für die Praktische Prüfung schriftlich folgendes Material:

  1. Schreibzeug
  2. Jahres – und Abschlusszeugnis (wenn vorhanden)
  3. Lichtbildausweis

Bewertung Präsentation

Die Prüfung wird basierend auf Ihrer mündlichen Präsentation bewertet.

Praktische Prüfung – Wie sieht ein Fachgespräch aus?

  1. Die Prüfung erfolgt mündlich vor der gesamten Prüfungskommission. Es ist eine Situation aus der praktischen Tätigkeit der/des Prüfungskandidatin/en anhand von ein bis drei Warengruppen (gemäß dem Schwerpunkt des/der Prüfungskandidaten/in) des Lehrbetriebes der/des Prüfungskandidatin/en zu simulieren. Diese Warengruppen werden nach Wahl der/des Prüfungskandidatin/en festgelegt. Im Mittelpunkt hat die Überprüfung der fachlichen Qualifikation sowie der kunden- und serviceorientierten Handlungsfähigkeit des/der Prüfungskandidaten/in zu stehen. Dies hat durch die Führung eines Verkaufs- oder Beratungsgesprächs in möglichst lebendiger Form zu erfolgen.
  2. Im Rahmen der Aufgabenstellung sind sämtliche nachstehende Kenntnisse und Fähigkeiten integriert zu überprüfen:
    1. Warensortiment
    2. Beratung und Verkauf
    3. Servicebereich Kassa
  3. Das Fachgespräch soll für jeden/jede Prüfungskandidaten/in zumindest 15 Minuten dauern. Eine Verlängerung um höchstens zehn Minuten hat im Einzelfall zu erfolgen, wenn der Prüfungskommission ansonsten eine zweifelsfreie Bewertung der Leistung des/der Prüfungskandidaten/in nicht möglich ist.

Bewertung Fachgespräch

Das Fachgespräch wird auf Basis Ihres Verkaufs- oder Beratungsgesprächs bewertet.

Wie melde ich mich zur Lehrabschlussprüfung an?

Haben Sie einen aufrechten Lehrvertrag?

Es besteht die Möglichkeit, sich ab Beginn des letzten Lehrjahres zur Lehrabschlussprüfung anzumelden.

  • § 23 Abs. 2 BAG – Voraussetzungen
    • Lehrvertrag muss aufrecht sein
    • Jahres- und Abschlusszeugnis der Berufsschule (kann nachgereicht werden)

Wurde der Lehrvertrag gelöst oder haben Sie ausreichend Berufserfahrung?

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung zu stellen.

  • § 23 Abs. 5 lit.a BAG – Voraussetzungen
    • Alter: vollendetes 18. Lebensjahr
    • Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch ausreichende Anlernzeit, praktische Tätigkeit im Ausmaß der halben Lehrzeit
  • § 23 Abs. 5 lit. b BAG – Voraussetzungen
    • Zurücklegung mindestens der halben Lehrzeit
    • keine Möglichkeit, einen Lehrvertrag für restliche Lehrzeit abzuschließen

Haben Sie schon einen Abschluss? Lehrabschluss oder Berufsbildende Schule (HASCH, HAK, …)

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Zusatzprüfung zu stellen.

  • § 27 BAG – Voraussetzungen
    • Alter: vollendetes 18. Lebensjahr
    • Positiv abgelegte LAP in einem verwandten Lehrberuf
      oder
    • abgeschlossene facheinschlägige Berufsbildende mittlere bzw. höhere Schule

Haben Sie die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden?

Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Wiederholungsprüfung zu stellen.

  • Voraussetzungen
    • negativ beurteilte Lehrabschussprüfung

Eine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung kann nach einem negativen Prüfungsantritt nur vom Kandidaten selbst erfolgen.

Ansprechpartner:in

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