Lehrabschlussprüfung Florist/in in Wien
Alle Infos und Materialien zu Vorbereitung, Ablauf und Anmeldung sowie Ansprechpartner:in in der WK Wien finden
Lesedauer: 3 Minuten
Wo finden die Lehrabschlussprüfungen statt?
- Berufsschule für Gartenbau und Floristik
Donizettiweg 31, 1220 Wien
Wo gibt es Vorbereitungskurse?
Bei folgenden Ansprechpartner:innen können Sie anfragen:
- KUS Netzwerk
- Fachausschuss Gartenbau & Floristik der AK Wien:
- Christoph Ziffer-Teschenbruck, Tel.: 0699/11313522,
- Claudia Burger, Tel.: 0664/1853218
Lernunterlagen
Auf der Plattform lap.at können Sie Skripten für das Selbststudium kostenpflichtig erwerben.
Ablauf der LAP: Theoretische und praktische Prüfung
- Die Lehrabschlussprüfung gliedert sich in eine praktische und eine theoretische Prüfung.
- Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit (praktisch) und Fachgespräch (mündlich).
- Die theoretische Prüfung umfasst die Gegenstände Fachkunde (schriftlich), Wirtschaftsrechnen (schriftlich) und Pflanzenkunde (schriftlich).
- Die theoretische Prüfung entfällt, wenn der/die Prüfungskandidat/in das Erreichen des Lehrzieles der letzten Klasse der fachlichen Berufsschule für den Lehrberuf Florist/in oder den erfolgreichen Abschluss einer die Lehrzeit ersetzenden berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nachgewiesen hat.
Welche Teile umfasst die theoretische Prüfung?
Dieser Prüfungsteil wird bei Vorlage eines positiven Jahres- und Abschlusszeugnisses der Berufsschule nicht geprüft.
- Fachkunde
- Stichwortartige Beantwortung von Fragen aus den Bereichen Werkstoffe, Arbeitstechniken, Formen, Maßverhältnisse und Harmonie
- Wirtschaftsrechnen
- Selbstkostenberechnungen von Bindearbeiten unter Berücksichtigung von Längen-, Flächen-, Volumen- und Prozentrechnungen
- Pflanzenkunde
- Stichwortartige Beantwortung von Fragen aus den Bereichen Morphologie, Anatomie, Physiologie, handelsübliche Topfpflanzen und Schnittblumen
Praktische Prüfung – Wie sieht die Prüfarbeit aus ?
Die Prüfung hat folgende Arbeiten in selbstschöpferischer Tätigkeit zu umfassen:
- Binden eines Kranzes, Andrahten, Stecken und Garnieren
- Anfertigen eines gebundenen Straußes
- Anfertigen eines Brautstraußes
- Anfertigen einer dekorativen Schalen- und Vasenfüllung
- Arrangieren der angefertigten Arbeiten unter Zuhilfenahme von Behelfen
Dauer: 7 Stunden (die Prüfung ist nach acht Stunden zu beenden)
Prüfungsmaterial und Werkzeug
Prüfungsmaterial ist mitzubringen.
Bei der Prüfungseinladung wird ein Begleitbrief, der „Prüfungsleitfaden“ mitgeschickt, der die einzelnen Arbeiten und das benötigte Material detailliert erklärt.
Das Material kann - nach Rücksprache mit der Berufsschule - am Vortag der Prüfung in die Berufsschule angeliefert werden.
Bei sämtlichen Prüfungsantritten müssen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!
Bewertung der Prüfarbeit
Die Bewertungen der 5 Prüfarbeiten (Trauerkranz, Strauß, Gefäßfüllung, Brautstrauß und Gefäßbepflanzung) werden zu einer Gesamtnote der praktischen Prüfung zusammengefasst. Für die Bewertung sind folgende Kriterien maßgebend:
- Fachgerechte Ausführung
- Binde- und Arbeitstechnik
- Formen- und Farbenharmonie
- Arrangement der Arbeiten
Das Fachgespräch wird gesondert bewertet. Sind beide Noten positiv, ist die Prüfung bestanden.
Praktische Prüfung – Wie sieht ein Fachgespräch aus?
- Das Fachgespräch ist vor der Prüfungskommission abzulegen.
- Das Fachgespräch hat sich aus der praktischen Tätigkeit heraus zu entwickeln. Dabei ist
unter Verwendung von Fachausdrücken das praktische Wissen des Prüflings festzustellen. - Fragen über einschlägige Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen, über Unfallverhütung sowie über einschlägige Umweltschutz- und Entsorgungsmaßnahmen sind mit einzubeziehen.
- Verschiedene Blumen und Pflanzen müssen mit deutschem und lateinischem Namen benannt werden.
- Das Fachgespräch soll 20 Minuten dauern. Eine Verlängerung um höchstens 10 Minuten kann
im Einzelfall erfolgen.
Die Kommission besteht aus:
- 1 Vorsitzender
- 1 Beisitzer – Arbeitgeber
- 1 Beisitzer – Arbeitnehmer
Wie melde ich mich zur Lehrabschlussprüfung an?
- Eine Anmeldung ist ausschließlich über das Online Portal möglich.
Wurde der Lehrvertrag gelöst oder haben Sie ausreichend Berufserfahrung?
Es besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf eine außerordentliche Lehrabschlussprüfung zu stellen.
- § 23 Abs. 5 lit.a BAG – Voraussetzungen
- Alter: vollendetes 18. Lebensjahr
- Erwerb der erforderlichen Fertigkeiten und Kenntnisse durch ausreichende Anlernzeit, praktische Tätigkeit im Ausmaß der halben Lehrzeit
- § 23 Abs. 5 lit. b BAG – Voraussetzungen
- Zurücklegung mindestens der halben Lehrzeit
- keine Möglichkeit, einen Lehrvertrag für restliche Lehrzeit abzuschließen
Haben Sie die Lehrabschlussprüfung nicht bestanden?
Im Falle einer nicht positiv abgeschlossenen Lehrabschussprüfung besteht die Möglichkeit zur Wiederholung der nicht bestandenen Gegenstände.
Eine Anmeldung zur Wiederholungsprüfung, welche beim zweiten und dritten Antritt kostenlos ist, kann nur vom Kandidaten/von der Kandidatin selbst erfolgen und ist nur über unser Online-Portal möglich.