Person mit kurzen braunen Haaren, Schal und Jeansjacke sitzt auf der Beifahrerseite eines Autos und blickt auf die Rückbank zurück in die Kamera
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Beratung: Parken in den Wiener Kurzparkzonen 

Informationen und Beratung für den betrieblichen Parkkleber (Parkpickerl)

Lesedauer: 1 Minute

29.11.2023

In allen Wiener Bezirken gibt es eine flächendeckende Kurzparkzone. Dies bedeutet, dass auf allen Straßen dieser Gebiete das Abstellen eines mehrspurigen Fahrzeuges gebührenpflichtig ist. 

Wenn Betriebe ihre notwendigen Fahrzeuge weiterhin in betriebsnähe abstellen wollen, müssen sie eine Ausnahme von der Kurzparkzone beantragen. Mit so einer Ausnahme kann man dann im Heimatbezirk für 2 Jahre auf Dauer parken.

Antragstellung mit kurzer Vorprüfung durch die Wirtschaftskammer. 

Es sind keine Nachweise für die betrieblich notwendigen Fahrten hochzuladen. Das müssen sie nur tun, wenn die Behörde sie dazu auffordert.

Beilagen

Dem Antrag ist folgendes digital beizulegen:

  • Kopie des Zulassungsscheines
  • Kopie Gewerbeschein oder GISA-Auszug

Informationen für Betriebe außerhalb von Wien, zB. NÖ, Bgld


Detaillierte Informationen rund um den betrieblichen Parkkleber

Zuständige Behörde:

Rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65)
Dezernat Parkraumbewirtschaftung

3., Ungargasse 33, (Eingang Rochusgasse 18)
T: +43 1 95559 (auch für Antragsberatung!)

E-Mail: post.prb@ma65.wien.gv.at