Person im Rollstuhl sitzt vor einem Monitor und zeigt mit einem Stift auf ein Diagramm während eine andere Person am Besprechungstisch sitzt
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Unternehmer mit Behinderung: Persönliche Assistenz im Privatbereich (PA) - Tirol

Definition - Zielgruppe - Leistungsangebot - Ablauf - Kontakt

Lesedauer: 2 Minuten

Persönliche Assistenz ist professionelle und bezahlte Unterstützung, die Menschen mit Behinderung in die Lage versetzt, ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Sie bietet behinderten Menschen die Möglichkeit, ihr Leben nach eigenen Bedürfnissen zu gestalten. Zeit, Ort und Person sowie die Form der geleisteten Hilfe und Unterstützung können mit Persönlicher Assistenz von den Assistenznehmern selbst bestimmt werden. 

Die Persönliche Assistenz umfasst alle Bereiche des täglichen Lebens, in denen Menschen auf Grund ihrer Behinderung Hilfe und Unterstützung benötigen. Das gilt unter anderem für die Bereiche Körperpflege, Haushalt, Mobilität und Kommunikation in der Freizeit.

Informationen zur Persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz und beim Studium (PAA) finden Sie auf unserem entsprechenden Informationsblatt. 

Damit ist es Menschen mit Behinderungen möglich, gleichberechtigt und selbstbestimmt am sozialen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Leider ist in Österreich im Bereich der Persönlichen Assistenz im Privatbereich bislang keine bundesweit einheitliche Regelung getroffen worden. Aus diesem Grund finden Sie bei uns das für jedes Bundesland jeweils gültige Informationsblatt.  

Zielgruppe  

Anspruchsberechtigt sind erwachsene Menschen mit körperlicher Behinderung, die selbst dispositionsfähig sind und die mit Unterstützung in der Lage sind, in einer eigenen Wohnung zu leben. Sie müssen zudem als Auftraggeber der Assistenten auftreten können oder dazu befähigt werden können. Dasselbe gilt für Jugendliche, die sich in Ausbildung befinden und/oder persönliche Assistenz am Arbeitsplatz in Anspruch nehmen.

Nicht zur Zielgruppe dieser Leistung zählen:

  •   Personen mit psychiatrischer Hauptdiagnose
  • Personen, die die Möglichkeit haben, nach anderen landesrechtlichen, bundesrechtlichen oder ausländischen Rechtsvorschriften oder nach statutarischen oder vertraglichen Regelungen gleichartige Leistungen oder ähnliche Leistungen, die dem Ausgleich derselben Beeinträchtigung oder Einschränkung dienen, in Anspruch zu nehmen.

Antragsteller müssen die österreichische, eine EU- oder eine EWR-Staatsbürgerschaft besitzen, den Status des Asylberechtigten oder eine Aufenthalts- oder Niederlassungsberechtigung nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz haben sowie ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben.   

Leistungsangebot

Das maximale Stundenausmaß beträgt 250 Stunden pro Monat. Eine Überschreitung des Stundenausmaßes ist nur im Einzelfall bei Vorliegen der Pflegestufe 5, 6 oder 7 zusammen mit einem oder mehreren der folgenden Kriterien

  • Wegfall der Funktionalität der oberen Extremitäten,
  • Vorliegen eines außergewöhnlichen Pflegeaufwandes oder wenn
  • zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen notwendig sind

möglich.

Personen, die die Leistung Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen, müssen, abhängig von ihrer Pflegegeldstufe und ihrem Einkommen, einen entsprechend gestaffelten Selbstbehalt bezahlen. Details dazu finden Sie auf der Website des Landes Tirol unter: www.tirol.gv.at/applikationen/e-government/formulare/onlinerechner-pa  

Ablauf

Unterstützung bei der Antragstellung und die entsprechende Peer-Beratung findet bei Selbstbestimmt Leben Tirol statt. Unter Peer-Beratung versteht man die Beratung von Menschen mit Behinderung durch Menschen mit Behinderung.

Der Antrag wird sodann bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gestellt.

http://www.tirol.gv.at/gesellschaft-soziales/soziales/rehabilitation/mitarbeiterinnen/

Selbstbestimmt Leben Innsbruck

Anton-Eder-Straße 15, 6020 Innsbruck

T 43-512-578989

F 43-512-578989-15

www.selbstbestimmt-leben.net 

Selbstbestimmt Leben Schwaz

Innsbrucker Straße 34a, 6130 Schwaz

T 43-5242-63900

F 43-5242-64300

www.selbstbestimmt-leben.net


Hinweis:
„Bei diesem Inhalt handelt es sich um eine rechtliche Information aufgrund der geltenden Rechtslage bzw. Rechtsprechung. Es wird dadurch weder eine Meinung der Wirtschaftskammer, noch eine Anleitung zu einem bestimmten Verhalten wiedergegeben.“

Stand: 01.04.2016

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