Detailansicht von Dokumenten mit Zahlentabellen, im Ausschnitt darauf liegend Taschenrechner und Kugelschreiber
© Wrangler | stock.adobe.com

Prüfungsinhalte

Aufbau und Themen der Fachprüfung für Bilanzbuchhaltung, Buchhaltung und Personalverrechnung

Lesedauer: 2 Minuten

Die jeweiligen Fachprüfungen der Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhalter, Buchhalter, Personalverrechner) haben unterschiedlich viele Prüfungsteile und umfassen verschiedene Inhalte.

Nachfolgend sind die einzelnen Fachprüfungen samt Prüfungsteilen und Inhalten aufgelistet.

Fachprüfung Bilanzbuchhalter

Die Fachprüfung Bilanzbuchhalter besteht nach §§ 14-16 BiBuG 2014 aus:

  • zwei schriftlichen Klausuren (Bilanzierung und Personalverrechnung);
  • einer mündlichen Prüfung.

Die schriftliche Klausur Bilanzierung besteht aus folgenden sechs Gegenständen:

  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung, doppelte Buchhaltung, insbesondere Verbuchung sämtlicher Steuern;
  • Verbuchung des Zahlungsverkehrs, insbesondere Rechnungsausgleich, Anzahlungen, Teilzahlungen;
  • Zu- und Abgänge im Anlagevermögen, Aktivierungspflichten, selbsterstellte Anlagen;
  • buchhalterische Bedeutung der Themenkreise bürgerliches Recht, Unternehmensgesetzbuch, insbesondere Rechnungslegungsvorschriften, Steuerrecht, Zahlungs- und Kapitalverkehr;
  • Anfertigung eines Jahresabschlusses mit vollständiger und sachgerechter Ermittlung der einzelnen Bilanzansätze unter Berücksichtigung der verschiedenen Unternehmensformen;
  • moderne Kosten- und Leistungsrechnung.

Die schriftliche Klausur Personalverrechnung (dieselbe wie bei der Fachprüfung Personalverrechner) besteht aus einem einheitlichen Gegenstand und aus folgenden Fachbereichen:

  • Personalverrechnung;
  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung und doppelte Buchführung, soweit dies für die Personalverrechnung relevant ist;
  • Bedeutung der Themenkreise bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht und Verfahrensrecht, soweit dies für die Ausübung erforderlich ist.

Die mündliche Prüfung besteht aus folgenden zehn Gegenständen:

  • Berufsrecht;
  • Buchhaltung;
  • Recht;
  • Steuerrecht;
  • Zahlungs- und Kapitalverkehr;
  • Bilanzierung;
  • Grundlagen der IT, insbesondere der Verwendung von FinanzOnline;
  • Personalverrechnung;
  • Kostenrechnung;
  • Unternehmensführung.

Unter nachfolgenden Links finden Sie weitere Informationen über die Prüfungsinhalte:

Fachprüfung Buchhalter

Die Fachprüfung Buchhalter besteht nach §§ 17-19 BiBuG 2014 aus:

  • einer schriftlichen Klausur (Buchhaltung);
  • einer mündlichen Prüfung.

Die schriftliche Klausur Buchhaltung besteht aus fünf Gegenständen:

  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung, doppelte Buchhaltung, insbesondere Verbuchung sämtlicher Steuern;
  • Verbuchung des Zahlungsverkehrs, insbesondere Rechnungsausgleich, Anzahlungen, Teilzahlungen;
  • Zu- und Abgänge im Anlagevermögen, Aktivierungspflichten, selbsterstellte Anlagen;
  • buchhalterische Bedeutung der Themenkreise bürgerliches Recht, Unternehmensgesetzbuch, insbesondere Rechnungslegungsvorschriften, Steuerrecht, Zahlungs- und Kapitalverkehr;
  • moderne Kosten- und Leistungsrechnung.

Die mündliche Prüfung besteht aus folgenden sieben Gegenständen:

  • Berufsrecht;
  • Buchhaltung;
  • Recht;
  • Steuerrecht;
  • Zahlungs- und Kapitalverkehr;
  • Kostenrechnung;
  • Grundlagen der IT, insbesondere der Verwendung von FinanzOnline.

Unter nachfolgenden Links finden Sie weitere Informationen über die Prüfungsinhalte:

Fachprüfung Personalverrechner

Die Fachprüfung Personalverrechner besteht nach §§ 20-22 BiBuG 2014 aus:

  • einer schriftlichen Klausur (Personalverrechnung);
  • einer mündlichen Prüfung.

Die schriftliche Klausur Personalverrechnung (dieselbe wie bei der Fachprüfung für Bilanzbuchhalter) besteht aus einem einheitlichen Gegenstand und aus folgenden Fachbereichen:

  • Personalverrechnung;
  • Einnahmen- und Ausgabenrechnung und doppelte Buchführung, soweit dies für die Personalverrechnung relevant ist;
  • Bedeutung der Themenkreise bürgerliches Recht, Unternehmensrecht, Steuerrecht, Arbeits- und Sozialrecht und Verfahrensrecht, soweit dies für die Ausübung erforderlich ist.

Die mündliche Prüfung besteht aus folgenden fünf Gegenständen:

  • Berufsrecht;
  • Personalverrechnung;
  • Buchhaltung;
  • Recht, Steuerrecht;
  • Grundlagen der IT, insbesondere der Verwendung von FinanzOnline.

Unter nachfolgenden Links finden Sie weitere Informationen über die Prüfungsinhalte:

Stand: 29.10.2023