Lächelnde Person sitzt an einem Schreibtisch mit Laptop und geht eine Mappe mit Unterlagen durch, während mit einem Taschenrechner gerechnet wird
© Andrey Popov | stock.adobe.com

Berechtigungsumfang

Berufsrechte der Bilanzbuchhaltungsberufe

Lesedauer: 1 Minute

Das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 regelt den Berechtigungsumfang der Bilanzbuchhaltungsberufe in den §§ 2-5 und bestimmt somit, welche Berufsrechte Bilanzbuchhaltern, Buchhaltern und Personalverrechnern zustehen.

Während die Berufsberechtigung Bilanzbuchhalter alle Befugnisse der Berufsberechtigungen Buchhalter und Personalverrechner umfasst, beinhalten die Berufsberechtigungen Buchhalter und Personalverrechner nur Teile der Befugnisse der Berufsberechtigung Bilanzbuchhalter.

Berechtigungsumfang der einzelnen Bilanzbuchhaltungsberufe

Den genauen Berechtigungsumfang der einzelnen Bilanzbuchhaltungsberufe finden Sie unter nachfolgenden Links:

Zusätzlicher Berechtigungsumfang nach Gewerbeordnung

Die Bilanzbuchhaltungsberufe unterliegen grundsätzlich nicht der GewO 1994, allerdings verweist das BiBuG 2014 in den §§ 2-4 darauf und begründet dadurch einen zusätzlichen Berechtigungsumfang der Bilanzbuchhaltungsberufe nach § 32 GewO 1994.

Stand: 03.11.2023