Jahresberichte Geldwäschemaßnahmen

Maßnahmen der Aufsichtsbehörde

Lesedauer: 1 Minute

20.02.2024

Die Bilanzbuchhaltungsbehörde ist gemäß § 52f Abs 5 BiBuG 2014 verpflichtet, jährlich einen Bericht mit Informationen über

  • Maßnahmen zur Überprüfung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten gegenüber Auftraggebern
  • Verdachtsmeldungen
  • Aufbewahrungs- und Aufzeichnungsverpflichtungen und
  • interne Kontrollen bei den Berufsberechtigten
  • verhängte Maßnahmen-Sanktionen gemäß § 52j BiBuG 2014
  • die Anzahl der erhaltenen Berichte über Verstöße im Wege des Hinweisgebersystems gemäß § 52e Abs. 1 sowie
  • die Anzahl und Beschreibung der Maßnahmen gemäß § 52g BiBuG 2014

zu veröffentlichen.

Jahresbericht Geldwäschemaßnahmen 2023