Überdimensioniertes Paragraphenzeichen ist gegen eine blaue Wand gelehnt
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Rechtsgrundlagen

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Das Bundesgesetz über die Bilanzbuchhaltungsberufe (Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 – BiBuG 2014) regelt die Voraussetzungen für die Erlangung der Berufsberechtigungen Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner und beinhaltet gleichzeitig Bestimmungen über Berechtigungsumfang der einzelnen Berufe sowie deren Rechte und Pflichten im Geschäftsverkehr und gegenüber der Behörde.

Nur ausnahmsweise kommt die Gewerbeordnung (GewO 1994) zur Anwendung. Anknüpfungspunkte zu den Bilanzbuchhaltungsberufen bestehen auch in diesen Bestimmungen des Wirtschaftstreuhandberufsgesetzes 2017 (WTBG 2017).

Verordnungen der Behörde konkretisieren die Bestimmungen zu den Fachprüfungen, zur Ausübung der Berufsberechtigungen und zu speziellen fachlichen Gremien.

Nähere Informationen über die einzelnen Gesetzte und Verordnungen und deren wesentliche Inhalte finden Sie unter folgenden Links:

Stand: 16.01.2024