Eine Person hält in den Händen Einkaufstüten
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Sparte Handel

Öffnungszeiten im Handel am 8. Dezember 2023 

Arbeitsrechtliche Grundlagen, Besonderheiten und Ansprechpartner

Lesedauer: 1 Minute

Der 8. Dezember fällt im Jahr 2023 auf einen Freitag. Es gelten die einschlägigen Bestimmungen in den Handelskollektivverträgen sowie im Arbeitsruhegesetz (ARG) und im Betriebszeitengesetz (BZG).

Am 8. Dezember 2023 ist die Beschäftigung von Arbeitnehmer:innen (auch von Lehrlingen) in den die Verkaufsstellen des Handels von 10.00 – 18.00 Uhr zulässig. Eine darüberhinausgehende Möglichkeit, das Geschäft ohne den Einsatz von Arbeitnehmer:innen offenzuhalten, ist den jeweiligen Landesverordnungen zu entnehmen.  

Arbeitnehmer:innen sind bis zum 10. November darüber zu informieren, dass sie am 8. Dezember eingesetzt werden sollen. Sie haben das Recht, die Beschäftigung am 8. Dezember binnen einer Woche nach Information abzulehnen. Wenn sie das tun, dürfen sie deshalb nicht benachteiligt werden.

Entlohnung:

  • Es gebührt neben dem Dezembergehalt der Normalstundenlohn für jede am 8. Dezember geleistete Normalarbeitsstunde.
  • Arbeitnehmer:innen, die bis zu 4 Stunden arbeiten, erwerben zusätzlich einen Anspruch auf 4 Stunden, Arbeitnehmer:innen, die mehr als 4 Stunden arbeiten, zusätzlich einen Anspruch auf 8 Stunden bezahlte Freizeit.

Ansprechpartner für Rückfragen

Informationen zum Öffnungszeitenrahmen an den 4 Vorweihnachtssamstagen 2023 

Stand: 30.05.2023