Verbot des Farbstoffs Silber (CI 77820) in Kosmetika ab 1. Mai 2026
Änderungen in der EU-Kosmetikverordnung
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Ab dem Inkrafttreten der nächsten Novelle der Kosmetikverordnung erfolgt eine Anpassung bei der Einstufung von Silber
Wann das nach den entsprechenden Schritten auf EU Ebene der Fall sein wird, kann man noch nicht sagen und es wird noch dauern.
Im März 2026 wurde darüber informiert, dass der Farbstoff Silber (CI 77820) aufgrund seiner Einstufung als CMR-Stoff ab 1. Mai 2026 in Kosmetika weitgehend verboten sein wird. Damals wurde darauf hingewiesen, dass das Verbot auch Nagelprodukte betreffen kann und silberhaltige Produkte nach dem 1. Mai 2026 nicht mehr in Salons verwendet werden dürfen.
Inzwischen hat die Europäische Kommission die Regelungen auf Basis einer neuen wissenschaftlichen Bewertung des Wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit (SCCS) nochmals angepasst. Die aktuellen wissenschaftlichen Daten zeigen, dass Silberpartikel im Mikrometerbereich unter bestimmten Bedingungen sicher verwendet werden können.
Daher wurden die ursprünglich vorgesehenen Beschränkungen überarbeitet.
Die bisher kommunizierte Annahme eines generellen Verbots von Silber (CI 77820) in kosmetischen Mitteln in der genannten Form wird ab dem Inkrafttreten der nächsten Novelle der Kosmetikverordnung somit rückwirkend mit 1.5.2026 nicht mehr gelten. Wann das nach den entsprechenden Schritten auf EU Ebene der Fall sein wird, kann man noch nicht sagen und es wird noch dauern.
Statt des generellen Verbotes werden dann konkrete Anwendungsbedingungen und Höchstkonzentrationen festgelegt.
Für Silber im Mikrometerbereich werden künftig unter anderem folgende Höchstkonzentrationen gelten:
- bis zu 0,2 % in abzuspülenden kosmetischen Mitteln,
- bis zu 0,3 % in Produkten, die auf Haut oder Haaren verbleiben,
- bis zu 0,2 % in Produkten mit oraler Exposition,
- bis zu 0,3 % in Nagelprodukten.
Mit dieser Anpassung trägt die Europäische Kommission den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen Rechnung und vermeidet unnötige Einschränkungen für Anwendungen, die als sicher bewertet wurden.
Bei der Verwendung oder dem Vertrieb von Produkten mit Silberanteil ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Produkte den künftig geltenden Konzentrationsgrenzen entsprechen.
Verordnung (EU) 2026/78
Die Verordnung (EU) 2026/78 regelt eine Änderung der EU-Kosmetik-Verordnung hinsichtlich der Verwendung bestimmter als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestufter Stoffe in kosmetischen Mitteln. Die Verordnung betrifft Stoffe, die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2024/2564 als CMR-Stoffe der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft wurden und sieht eine Änderung der Anhänge II, III, IV und V der EU-KosmetikVO vor.
Verbot des Farbstoffs Silber in Kosmetika ab Mai 2026
Die Verordnung trat am 2. Februar 2026 in Kraft und gilt ab dem 1. Mai 2026.
Der Inhaltsstoff CI 77820 (Silber) wurde durch die EU in die CMR Kategorie 2 eingestuft. Aufgrund dieser Einstufung fallen Produkte, die CI 77820 enthalten, ab dem 1. Mai 2026 unter neue Beschränkungen innerhalb der Europäischen Union.
CI 77820 in Kosmetik: Was Betriebe beachten müssen
Der Farbstoff Silber (CI77820) ist nach dem 1. Mai 2026 in Kosmetika, ausgenommen Lippenmittel und Lidschatten, verboten. Das Verbot betrifft auch Nagelprodukte, es können einzelne Farbtöne betroffen sein.
Nach dem 1. Mai 2026 ist auch die Verwendung von Produkten, die den Farbstoff Silber (CI77820) enthalten, in Salons verboten.
Dieser Inhaltsstoff ist auf Etiketten als CI77820 INCI aufgeführt, sodass erkennbar ist, ob er in diesem Produkt enthalten ist.
Der Farbstoff kann auch in anderen Farbtönen außer Silber enthalten sein.
Kontrollieren Sie Ihre Lagerbestände und beachten Sie bei Ihren Bestellungen, dass es vermehrt zu Abverkäufen dieser Produkte kommen kann, diese aber nur mehr bis Ende April 2026 in den Betrieben verwendet werden durften.