EU führt pauschale Zollabgabe auf E-Commerce-Kleinsendungen ein
EU-Kommission-Leitfaden als Hilfestellung für die Umsetzung
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Ab dem 1. Juli 2026 soll in der EU für E-Commerce-Kleinsendungen aus Drittstaaten (unter 150 €) eine pauschale Zollabgabe von 3 € je Warenkategorie gelten (bis zum 1. Juli 2028, ab dem der EU Customs Data Hub live geht). "Pro Warenkategorie" bedeutet beispielsweise, dass für zwei Ladekabel, drei T-Shirts und zehn Paar Socken, die in einer Sendung (Wert unter 150 €) sind, ein Pauschalzoll von insgesamt 9 € anfallen würde.
Damit reagiert die EU entsprechend unseren Forderungen auf die Flut von Billigimporten aus Asien (allein 5,9 Mrd. Pakete im Jahr 2025) und geht einen wichtigen Schritt in Richtung eines konsequenteren Ausgleichs des unfairen Wettbewerbs. Für die E-Commerce-Betreiber unter den österreichischen Außenhändlern ist das ein klarer Handlungsimpuls: Lieferketten, Pricing und Margenkalkulation rechtzeitig zu überprüfen!
Die EU-Kommission hat für Mitgliedsstaaten und Handelsunternehmen einen Leitfaden zum Thema vorübergehende Zollabgabe von 3 EUR erstellt. (Der Leitfaden ist nur in englischer Sprache verfügbar.)
Belastbare Lieferketten-, Zoll- und Compliance-Daten werden für alle Außenhandelsunternehmen zunehmend zu einem strategischen Erfolgsfaktor. Das Bundesgremium Außenhandel empfiehlt daher, diese Anforderungen frühzeitig in Beschaffungs-, Lieferketten- und E-Commerce-Strategien zu integrieren. Wer heute in Transparenz und Datenqualität investiert, sichert sich morgen Wettbewerbsfähigkeit, Rechtssicherheit und effizientere Geschäftsabläufe.