Lehrplan Pfandleiher
Lehrplan zur Weiterbildung für Pfandleihunternehmen
Lesedauer: 1 Minute
Gemäß §§ 9 bis 11 der Standes- und Ausübungsregeln für Pfandleiher, beschlossen vom Fachverband Finanzdienstleister am 14.1.2021 ergeht folgender
Lehrplan
des Fachverbands Finanzdienstleister
zur Weiterbildung der Gewerbetreibenden, welche sich den
Standes- und Ausübungsregeln für Pfandleiher unterworfen haben.
Ausgegeben am: 1.7.2021
§ 1 Geltungsbereich
Der Lehrplan regelt auf der Grundlage von §§ 9 bis 11 der Standes- und Ausübungsregeln für Pfandleiher die Weiterbildungsverpflichtung für Gewerbetreibende, die sich diesen Standes- und Ausübungsregeln unterworfen haben.
§ 2 Weiterbildungsziel
Gewerbetreibende, die sich freiwillig unterworfen haben, sind gemäß § 10 der Standes- und Ausübungsregeln für Pfandleiher zur Weiterbildung verpflichtet. Ziel ist es, die Berufsausübungspflichten und Fachkenntnisse in regelmäßigen Abständen zu wiederholen, zu vertiefen und hinsichtlich der sich ständig wandelnden Rechtsvorschriften und Marktentwicklungen zu schulen.
§ 3 Dauer und Umfang
Die Weiterbildungsverpflichtung ist jedenfalls erfüllt, wenn Weiterbildung im Ausmaß von 10 Stunden innerhalb von fünf Jahren absolviert wurde.
Die Weiterbildung kann entweder in einem Block oder in unterschiedlichen Lerneinheiten absolviert werden. Eine Lerneinheit muss mindestens 30 Minuten dauern.
§ 4 Lehrveranstaltungstypen
Als Lehrmethoden kommen Vorlesungen, Seminare und Live-Übertragungen mit persönlicher Anwesenheit oder internetbasierende Lehrveranstaltungen (z.B. Webinare, ELearning) mit persönlicher Teilnehmeridentifikation bzw. ständiger Anwesenheitsüberprüfung in Betracht. Von den Lehrveranstaltungskoordinatoren ist darauf zu achten, dass die Teilnahmebestätigungen im Umfang der Anwesenheit ausgestellt werden.
§ 5 Inhalt der Weiterbildung
Weiterbildungsinhalte sind insbesondere:
- Berufsrecht und allgemeines Gewerberecht des Pfandleihers
- Rechts- und Praxislage zum Pfandrecht
- Steuerrecht
- Exekutionsrecht
- Verbraucherschutzrecht
- Bewertungen
- Verwertungsmethoden
- spezielle EDV-Kenntnisse
- Datenschutz
- Sonstige rechtliche oder praktische Entwicklungen in Bezug auf Pfandleihe oder Pfandrecht
Ziel der Weiterbildung ist es, die Kenntnisse der Berufsangehörigen über das anzuwendende Berufsrecht und die standesgemäße Berufspraxis stets aktuell zu halten.
§ 6 Ausbildungsinstitute
Die Weiterbildung muss entweder von WKO-Organisationen, von unabhängigen Ausbildungsinstituten oder durch ein entsprechendes Fachseminar, welches vom Fachverband Finanzdienstleister anerkannt ist, erfolgen.
§ 7 In-Kraft-Treten
Dieser Lehrplan tritt mit 1.1.2021 in Kraft. Bereits begonnene Weiterbildungsperioden können entweder nach diesem oder nach dem Lehrplan des Fachverbands Finanzdienstleister zur Weiterbildung der Gewerbetreibenden, welche sich den Standesund Ausübungsregeln für Pfandleiher unterworfen haben, ausgegeben am 14.1.2021, beendet werden.
© Fachverband Finanzdienstleister
1.7.2021