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Auf einem Tisch sind vier, unterschiedlich hohe Münzstapel, Notizblöcke sowie ein Taschenrechner, auf dem eine Person tippt. Die Person legt auf den Münzstapel ganz rechts eine weitere Münze.
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Werbung und Marktkommunikation, Fachverband

Agenturprovision: Anspruch und Höhe für Werbeagenturen

Überblick zu Voraussetzungen, üblicher Höhe und vertraglicher Grundlage der Agenturprovision

Lesedauer: 1 Minute

Stand: 10.02.2021
Die Agenturprovision ist ein Preisabschlag und dient zur Abgeltung bestimmter Leistungen und Kosten. Erläuterungen zu den Voraussetzungen für die Gewährung, die mögliche Höhe sowie die vertragliche Verankerung von Provisionen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Agenturprovision Allgemein

Die Agenturprovision stellt einen Preisabschlag dar und wird Werbeagenturen und Werbemittlern gewährt, um den Aufwand für Mediaplanung, für die Übermittlung druckfertiger Unterlagen bzw. elektronische Übermittlung des fertigen Sujets, die Haftung für Copyrightfragen, die Kosten einer allfälligen Vorfinanzierung und Kreativleistungen abzugelten. Die Agenturprovision kann in der Regel nur gegen Vorlage eines gültigen Gewerbescheins, der die Art des Gewerbes Werbeagentur oder Werbemittler ausweist, gewährt werden.

Wie hoch ist die Agenturprovision?

Die Provision beläuft sich in der Regel auf 10 bis 15 Prozent des Auftragsvolumens, kann sich aber bei reinen Mediaagenturen auch auf unter 1 Prozent reduzieren.

Wer hat Anspruch auf die Agenturprovision?

Die Agenturprovision ist grundsätzlich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Medienunternehmen enthalten und wird damit Vertragsbestandteil. Eine gesetzliche Regelung gibt es dazu nicht. 

Wie lautet in der Regel die Formulierung in den AGB?

"Das Medienunternehmen räumt allen gewerberechtlich berechtigten Werbeagenturen für die Erfüllung von Werbeaufträgen eine einheitliche Agenturvergütung im Ausmaß von 15 % ein. Diese Vergütungen an Werbeagenturen werden unter der Bedingung gewährt, dass diese daraus ihre Unkosten decken. Ist das nicht der Fall behält sich das Medienunternehmen die entsprechende Kürzung der Agenturprovision vor."


Stand 28.12.2016


Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation ist ausgeschlossen. Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.

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