Rechtliche Grundlagen
Teil 2
Lesedauer: 1 Minute
1937: Gesetz zur Umwandlung in „Kammer für Industrie, Gewerbe, Handel, Verkehr und Finanzen“
Der Name wird in „Kammern für Industrie, Gewerbe, Handel, Verkehr und Finanzen“ geändert (BGBl. 1937/ Nr. 204). Das demokratische Wahlrecht wird abgeschafft. An die Stelle von Wahlen tritt das Ernennungsprinzip. Entsprechend der ständestaatlichen Verfassung (1.5.1934) werden Mitglieder der Kammerräte nun von den jeweiligen Berufsständen (z. B. dem ständischen Aufbau der Industrie oder des Gewerbes) entsandt bzw. vom zuständigen Bundesminister ernannt. Die Kammern verlieren ihre Rolle als unabhängige Interessenvertreter und werden ein Teil des staatlichen Apparats. Dementsprechend werden sie zu einem Instrument der staatlichen Wirtschaftslenkung und Disziplinierung der Betriebe.
1939:Verordnung zur Einführung der Organisation der gewerblichen Wirtschaft im Lande Österreich
Das Handelskammergesetz des Jahres 1937 wird außer Kraft gesetzt. Die Handelskammern werden aufgelöst und in der Folge in einem stufenweisen Prozess der rechtlichen Gleichschaltung nach deutschem Vorbild in „Gauwirtschaftskammern" übergeleitet. Die Selbstverwaltung wird durch das „Führerprinzip“ ersetzt. Sie werden zu Vollzugsorgangen des Staates. Unterstellt sind sie dem Reichswirtschaftsminister, der auch die Kammerpräsidenten ernannte.
1946: Bundesgesetz über die Errichtung von Kammern der gewerblichen Wirtschaft
Die Kammer wird zu einer „Körperschaft öffentlichen Rechts“ und heißt „Kammer der gewerblichen Wirtschaft". Sie ist wieder berechtigt, Gesetzentwürfe zu begutachten. Zugleich werden jene Strukturen geschaffen, die bis heute bestehen: neun Landeskammern und die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft als Dachorganisation.
Das Gesetz verankert die gesetzliche Mitgliedschaft für alle physischen und juristischen Personen, die ein Unternehmen betreiben, und sichern so die finanzielle und politische Unabhängigkeit gegenüber dem Staat. Zudem wird das aktive und passive Wahlrecht wiedereingeführt. Die Kammermitglieder wählen ihre Vertreter in den Fachgruppen und Kammerräten selbst. Dieses Gesetz bildet die Grundlage für über 50 Jahre. Am 1. Jänner 1999 wird es durch das moderne Wirtschaftskammergesetz 1998 abgelöst wurde.