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Gesetzliche Abfertigung (Abfertigung "alt") Lohnsteuerliche Behandlung - FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Lesedauer: 1 Minute

1. Was versteht man unter einer gesetzlichen Abfertigung?

Unter der gesetzlichen Abfertigung (Abfertigung "alt") versteht man eine einmalige Entschädigung vom Dienstgeber an den Dienstnehmer bei Auflösung des Dienstverhältnisses, auf Grund gesetzlicher Vorschriften oder eines Kollektivvertrages. 

2. Für welche Dienstverhältnisse gilt noch die Abfertigung "alt"?

Für alle Dienstverhältnisse die vor dem 1.1.2003 abgeschlossen wurde, auch

  • für ruhende Dienstverhältnisse, die wegen Karenz, Präsenzdienst etc. nach dem 31.12.2002 wieder aufgenommen wurden.
  • für Dienstgeberwechsel bei Betriebsänderungen
  • bei kurzfristigen Unterbrechungen (3 Wochen)
  • bei Ende Lehrverhältnis und daran anschließendes Dienstverhältnis
  • bei Wiedereinstellungszusagen
  • bei Konzernwechsel

3. Wie wird die Abfertigung "alt" besteuert?

Eine gesetzliche Abfertigung wird entweder nach der "Vervielfachermethode" oder mit festem Steuersatz von 6 % besteuert.

4. Wann ist die "Vervielfachermethode" und wann die Besteuerung mit dem festen Steuersatz von 6 % anzuwenden?

Es ist zwingend immer jene Methode anzuwenden, bei der sich die geringere Lohnsteuer ergibt. 

Hinweis: Die "Vervielfachermethode" ist nur bei den unteren Einkommensstufen, bzw. wenn laufend überhaupt keine Lohnsteuer anfällt, günstiger.

5. Sind Lohnnebenkosten für die Abfertigung "alt" zu bezahlen?

Nein, die gesetzliche Abfertigung ist SV-frei, DB-frei, DZ-frei und KommSt-frei. 

Stand: 01.01.2025

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