EmpCo: Neue UWG-Bestimmungen gegen Greenwashing
Empowering Consumers (EmpCo): Vereinfachung von Kaufentscheidungen und Verdrängung unzutreffender Umweltaussagen
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Durch eine Novelle des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die große Teile der „Empowering Consumers“ (EmpCo)-Richtlinie umsetzt, sollen unzutreffende Umweltaussagen zurückgedrängt werden (sogennantes „Greenwashing“). Dadurch sollen Verbraucher:innen verantwortungsbewusste Kaufentscheidungen einfacher treffen können.
Neben der EmpCo-Richtlinie war auch ein weiterer Rechtsakt geplant, nämlich eine Richtlinie über die Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation (die sogenannte „Green Claims-Richtlinie“). Dieses Vorhaben ist aktuell auf Eis gelegt und dürfte nicht weiterverfolgt werden.
Neue Bestimmungen im UWG gegen Greenwashing
Was beinhalten die neuen Bestimmungen im UWG?
Unter anderem sind folgende Verbote für Umweltaussagen vorgesehen:
- Allgemeine Umweltaussagen (z.B. „umweltfreundlich“, „grün“ und „ökologisch“), wenn sich diese nicht auf anerkannte hervorragende Umweltleistungen beziehen, wie Umweltkennzeichenregelungen der EU bzw. von Mitgliedstaaten oder Umwelthöchstleistungen nach Unionsrecht. Spezifische Umweltaussagen (z.B. „100 % der für die Herstellung dieser Verpackungen verwendeten Energie stammen aus erneuerbaren Quellen“) bleiben zulässig.
- Labels bzw. Gütesiegel (sog „Nachhaltigkeitssiegel“), die nicht auf anerkannten Zertifizierungssystemen beruhen oder von staatlichen Stellen festgesetzt wurden.
- Produktclaims auf Grundlage von Emissionsausgleichsregelungen in Bezug auf neutrale, reduzierte oder positive Umweltauswirkungen.
- Falschangaben zur Reparaturfähigkeit von Produkten.
- Aufforderung zum frühzeitigen Ersatz von Verbrauchsmaterialien (z.B. Druckerpatronen).
Neben diesen Verboten soll die Richtlinie auch die Information der Verbraucher:innen vor Vertragsabschluss verbessern. Das Ziel ist es, nachhaltige Kaufentscheidungen sowohl beim Online-Shopping als auch bei Einkäufen im Geschäft zu forcieren.
Ab wann gelten die neuen Bestimmungen?
Die neuen Bestimmungen sind ab 27. September 2026 anzuwenden.
Aufgrund einer Übergangsregelung können allerdings zivilrechtliche Ansprüche betreffend Waren wegen Verstößen gegen die neuen Bestimmungen in den ersten drei Jahren nicht geltend gemacht werden.
Weitere Informationen zur nationalen Umsetzung im UWG finden Sie unter Umweltwerbung und unlauterer Wettbewerb.
Welche Unternehmen werden von den neuen Bestimmungen betroffen sein?
Grundsätzlich können alle Unternehmen betroffen sein, die Umweltaussagen über ihre Produkte, Dienstleistungen oder ihr Unternehmen verwenden. Geregelt werden die Voraussetzungen für die Zulässigkeit solcher Umweltaussagen. Darunter fallen Aussagen, wonach Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen positive oder keine Auswirkungen auf die Umwelt haben oder im Vergleich zu anderen weniger umweltschädlich sind.
Webinare zum Thema Greenwashing
In diesem Abschnitt finden Sie unsere bisherigen Webinare rund um das Thema Greenwashing.
Vortragende: Daniela Fuks (ESG Expert Group), Gerhard Jannach (easy ESG), Verena Ogris (WK Kärnten)
Neue gesetzliche Vorgaben setzen klare Grenzen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen. Allgemein Begriffe wie „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ können zukünftig unzulässig sein & rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. In diesem Webinar erfahren Sie u.a.:
- wo die Grenze zwischen Marketing & Abmahnrisiko verläuft
- welche Aussagen problematisch sind & welche zulässig bleiben
Vortragende: Sabrina Hofmeister (ECOFIDES Consulting GmbH), Martin Prohaska-Marchried (Taylor Wessing Austria), Alexander Rehbogen (umwelt service Salzburg)
Mit der neuen Empowering Consumer Directive (EmpCo) verschärft die EU die Regeln für Nachhaltigkeitskommunikation. Im Webinar erfahren Sie:
- Auswirkungen EmpCo auf Unternehmen & Nachhaltigkeitskommunikation
- Synergien EmpCo Fitness & ESG-Anforderungen
- zukünftige Anforderungen „grüne“ Labels, Marken & Aussagen
- praktische Schritte
Vortragende: Gerhard Jannach/easy ESG; Henriette Gupfinger/KIWI Sustainable Solutions – Umweltzeichenberaterin; Franz Bodlos/Bodlos Consulting; Verena Ogris/Wirtschaftskammer Kärnten
Viele Siegel gelten bald nicht mehr und sind nicht mehr zulässig. In diesem Webinar erfahren Sie u.a.:
- Was sich durch EmpCo bei Nachhaltigkeitssiegeln und Umweltclaims ändert?
- Welche Siegel und Zeichen künftig kritisch werden
- Was Sie jetzt prüfen sollten