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Glossar für nachhaltiges Wirtschaften: E

Begriffserklärungen zum Thema Nachhaltigkeit

Lesedauer: 4 Minuten

15.04.2024

Sie haben Begriffe wie ESG oder Green Deal zwar schon gehört, wissen aber nicht genau, was diese bedeuten? In diesem Glossar werden die wichtigsten Begriffe zum Thema Nachhaltigkeit erklärt.

Europäische Beratergruppe für Rechnungslegung (European Financial Reporting Advisory Group)

Quelle: EFRAG

Legt seinen Fokus auf kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes. Als zukunftsorientiertes Management- und Auditsystem hilft EMAS Unternehmen, ihre Innovationsfähigkeit zu verbessern, Umweltbelastungen und Kosten zu verringern und ihre Glaubwürdigkeit zu steigern. Laut dem deutschen Umweltbundesamt waren im Jahr 2022 4012 Unternehmen europaweit an 12729 Standorten EMAS validiert. 

Quelle: EMAS Umweltbundesamt

ESG auf Deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung wird als weitergreifender Begriff für CSR (Corporate Social Responsibility) verwendet. In anderen Worten der freiwillige Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Anforderungen hinausgeht. ESG ist damit durchaus auch im Kontext einer übergreifenden Corporate Governance bzw. als Teil des Themas Corporate Governance und Nachhaltigkeit zu sehen. ESG bezieht sich auf die drei zentralen Faktoren bei der Messung der Nachhaltigkeit und der gesellschaftlichen Auswirkungen einer Investition in ein Unternehmen oder einen Betrieb.

Der OeKB > ESG Data Hub dient als nachhaltige Finanzierungsplattform für Unternehmen und Kreditinstitute. Denn Unternehmen können mittels standardisierter Fragebögen ESG-Daten sammeln und verwalten.

Das neue EU-Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte (European Sustainability Reporting Standards). Der nächste wichtige Schritt für die EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung ist gemacht. Bereits Ende April 2022 gab es erste offizielle Entwürfe der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) bezüglich eines neuen EU-Rahmenwerks für Nachhaltigkeitsberichte. Dieses Rahmenwerk dient dazu, den Dschungel an Reportingstandards im Nachhaltigkeitsbereich zu lichten und einheitliche Regelungen für die EU zu liefern. Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) liefert entsprechende Vorgaben, während eine Project Task Force der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) die Inhalte definiert. Dabei bauen sie auf bisherigen Rahmenwerken wie zum Beispiel GRI, SASB oder TCFD auf und setzen neue Maßstäbe wie die doppelte Wesentlichkeit. 

Quelle: Businessart.Glossar

Der European Green Deal ‚Europäischer Grüner Deal‘ ist ein von der Europäischen Kommission unter Ursula von der Leyen am 11. Dezember 2019 vorgestelltes Konzept mit dem Ziel, bis 2050 in der Europäischen Union die Netto-Emissionen von Treibhausgasen auf null zu reduzieren und somit als erster „Kontinent“ klimaneutral zu werden. Der European Green Deal ist eine der sechs Prioritäten der Kommission von der Leyen. Der Green Deal soll zentraler Bestandteil der Klimapolitik der Europäischen Union werden.

Er enthält Maßnahmen zu Energieversorgung, Verkehr, Handel, Industrie, Land- und Forstwirtschaft sowie Finanzmarktregulierung.

Ziel des beinhalteten Aktionsplans ist die Förderung effizienter Ressourcennutzung durch die Entwicklung hin zu Kreislaufwirtschaft, die Wiederherstellung der Biodiversität sowie die Bekämpfung von Umweltverschmutzungen. Für Unternehmen sollen Anreize für Innovationen und kreislauforientierte Produktion geschaffen werden.

Um die Vorhaben des Green Deals zu finanzieren, sollen zwischen 2021 und 2030 ca. 100 Mrd. Euro pro Jahr durch öffentliche und private Investitionen in Klimaprojekte mobilisiert werden. Zudem soll die Europäische Investitionsbank in eine Europäische Klimabank umgewandelt werden und Kredite für nachhaltige Projekte verdoppeln. Besonders betroffene Regionen, in denen beispielsweise viele Arbeitsplätze von der Kohleindustrie abhängig sind, sollen verstärkt Unterstützung erhalten.

Quelle: Der europäische Grüne Deal

Das EU-weite Klassifizierungssystem (Taxonomie) soll klar definieren, welche Wirtschaftstätigkeiten unter welchen Voraussetzungen nachhaltig sind. Durch diese Bewertung der ökologischen Nachhaltigkeit sollen Kapitalströme in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten gelenkt, das Vertrauen bei Investor:innen gestärkt, grüne Investitionen transparenter bzw. attraktiver gemacht und Anleger:innen vor Greenwashing geschützt werden.

Diese im EU-Aktionsplan „Sustainable Finance/Nachhaltige Finanzierung“ festgelegte Maßnahme repräsentiert einen wichtigen Baustein des European Green Deal, mit dem die EU bis 2050 klimaneutral werden will.

Aktuelle Informationen und Ratschläge zur Umsetzung der EU-Taxonomie-Verordnung finden Sie unter EU-Taxonomie-Verordnung (EUTAX). Der OeKB > ESG Data Hub dient als nachhaltige Finanzierungsplattform für Unternehmen und Kreditinstitute. Denn Unternehmen können mittels standardisierter Fragebögen  ESG-Daten sammeln und verwalten.

Quelle: Politische und rechtliche Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Kontext Nachhaltigkeit

Das EU-Lieferkettengesetz (Corporate Sustainability Due Diligence Directive bzw. CSDDD) soll vorsehen, dass gewisse Unternehmen zur Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren gesamten Wertschöpfungsketten verpflichtet sind. Die geplanten Vorschriften sollten für in der EU ansässige Unternehmen gelten, unabhängig von ihrer Branche, einschließlich Finanzdienstleistungen, mit mehr als 250 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 40 Millionen Euro sowie für Muttergesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro. Nicht-EU-Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro, wenn mindestens 40 Millionen in der EU erwirtschaftet wurden, werden ebenfalls einbezogen.

Zusätzlich soll es Klagemöglichkeiten für Betroffene geben. Im März 2021 forderte das Europäische Parlament zudem, dass die EU-Regelung alle Stufen der Lieferkette umfassen und zivilrechtliche Haftung der Unternehmen miteinschließen soll.

Das Europäische Parlament hat am 1. Juni 2023 seine Position angenommen. Damit stehen alle Verhandlungspositionen für den sogenannten Trilog fest.

Den aktuellen Status des EU-Lieferkettengesetzes können Sie unter Politische und rechtliche Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Kontext Nachhaltigkeit nachlesen.

Quelle: Politische und rechtliche Rahmenbedingungen und Geschäftschancen im Kontext Nachhaltigkeit

Weitere Begriffe zum Thema Nachhaltigkeit:

A | B | C | D | E | F | G | H | I | J | K | L | M | N | O | P | Q | R | S | T | U | V | W | X | Y | Z