Lebensmittelgewerbe, Landesinnung
Förderung mikrobiologischer Eigenkontrolluntersuchungen für Mitglieder des NÖ Lebensmittelgewerbe
Kostenübernahme durch die Landesinnung Niederösterreich
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08.04.2026
Der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe ist die Qualität ihrer Mitgliedsbetriebe wichtig! Daher übernehmen wir einen Kostenanteil von bis zu 270,00 Euro für die mikrobiologische Eigenkontrolluntersuchung Ihres sensibelsten Endproduktes, die in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 der Kommission über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel vorgesehen ist.
Voraussetzungen: Was muss ich beachten, um die Förderung zu erhalten?
- Sie müssen Mitglied der NÖ Landesinnung der Lebensmittelgewerbe sein.
- Pro Jahr wird eine Eigenkontrolluntersuchung pro Gewerbe-Hauptberechtigung im Lebensmittelgewerbe gefördert.
- Die Förderung Eigenkontrolluntersuchung ist bis zu einer Höhe von max. € 70,00 möglich.
- Zeitlicher Rahmen: Nur Untersuchungen, die ab dem Jahr 2019 durchgeführt werden, können
gefördert werden. Die Einreichung bei der Innung der Lebensmittelgewerbe muss spätestens im Folgejahr der Untersuchung erfolgen. Die Förderung ist unbefristet. Die Landesinnung behält sich jedoch vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.
Ablauf: Was muss ich tun, um die Förderung zu erhalten?
- Senden Sie die Rechnung der Eigenkontrolluntersuchung per Mail an dienstleister.nahrung@wknoe.at
- Betreff: "Förderung Eigenkontrolluntersuchung"
- Geben Sie im Mail Ihre Bankverbindung (IBAN) an, damit wir Ihnen die Förderung überweisen können.
Nähere Informationen zum Lebensmittel- und Hygienerecht sowie eine Liste von Labors zur Eigenkontrolluntersuchung.
Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe. Es besteht kein Rechtsanspruch.
Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme der Landesinnung der Lebensmittelgewerbe. Es besteht kein Rechtsanspruch.