EU-Entwaldungsverordnung: Nur noch 100 Tage – und keiner weiß, was passiert
WKNÖ: Salzer und Hahn fordern dringend Aufhebung oder zumindest Überarbeitung - Verordnung in vorliegender Form für Betriebe nicht umsetzbar.
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In 100 Tagen, mit Jahresanfang 2026, tritt nach derzeitigem Stand die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft. Ein praxistaugliches Umsetzungsmodell fehlt aber nach wie vor. „In der vorliegenden Form ist die Verordnung rechtssicher nicht umsetzbar und nicht praktikabel“, warnen Günther Hahn, der Obmann der NÖ Holzindustrie, und WKNÖ-Vizepräsident Thomas Salzer. „Die Verordnung muss grundlegend überarbeitet oder – noch besser – vollständig aufgehoben werden.“
„Datenmengen, die weder kontrollierbar, noch bürokratisch bewältigbar sind“
Die EUDR sieht vor, dass in der EU angesiedelte Unternehmen künftig nachweisen müssen, dass Holz und Holzprodukte entlang der gesamten Lieferkette entwaldungsfrei sind – vom Rohstoff bis zum Endprodukt. „Das bedeutet in der Praxis Datenmengen, die faktisch weder kontrollierbar noch für die Unternehmen bürokratisch bewältigbar sind“, betont Salzer. „Davon betroffen wäre die gesamte Wertschöpfungskette Holz – von der Sägeindustrie über die Produktion von Holzbauteilen oder Möbeln bis hin zu Produkten wie Papier und Pellets zum Heizen im Winter.“
Milliardenkosten, Produktionsrückgänge und neue Belastung der Wettbewerbsfähigkeit
Es drohen durch die Verordnung massive Produktionsrückgänge und auf Europa hochgerechnet Milliardenkosten, die die Wettbewerbsfähigkeit weiter belasten ohne entsprechenden Nutzen zu bringen, schlägt auch Hahn Alarm. „Die Verordnung ist geradezu ein Paradebeispiel dafür, dass gut gemeint oft noch lange nicht gut, sondern in Wahrheit leider schlecht und unpraktikabel bedeutet“, so Hahn.
Risikobasierte Kontrollen statt pauschaler Belastungen
Salzer und Hahn unterstreichen ihre Unterstützung für das Ziel, die weltweite Entwaldung zu stoppen. Dazu brauche es aber konkrete Risikobewertungen samt gezielten, risikobasierten Kontrollen von bestimmten Produkten, Regionen oder Akteuren. „Also dort, wo Entwaldung stattfindet – und nicht pauschale und unpraktikable Belastungen in Ländern wie Österreich, wo kein Entwaldungsrisiko besteht.“ Das könne problemlos auf Basis der bisherigen EU-Holzhandelsverordnung (EUTR) sichergestellt werden. „Entwaldung findet nicht in Europa statt. In Österreich ist die Waldfläche ständig gewachsen.“