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Junge Frau mit Brille und Dutt mt einer Blühpflanze in der Hand inmitten eines Blumengeschäfts.
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Sie fragen, wir antworten: "Was wird ab 9. Oktober 2025 neu im Zahlungsverkehr?"

Was sich bald bei Überweisungen ändert: Die EU Instant Payment-Verordnung bringt ab 9. Oktober 2025 Änderungen für Unternehmer:innen in Österreich. Hier das Wichtigste im Überblick.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 25.09.2025

Echtzeitüberweisungen werden Pflicht

  • Banken müssen Überweisungen in Echtzeit (innerhalb von 10 Sekunden) rund um die Uhr anbieten – ohne Zusatzkosten.
  • Das betrifft alle Euro-Zahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Empfängerüberprüfung (IBAN/Name-Check)

  • Vor jeder Überweisung wird automatisch geprüft, ob der Name des Empfängers zum angegebenen IBAN passt.
  • Bei Abweichungen bekommt der Zahler eine Warnung und kann entscheiden, ob er die Zahlung trotzdem ausführt.

Vorteile für Unternehmen

  • Schnellere Zahlungen: Das Geld ist sofort da – gut für Liquidität und Cashflow.
  • Weniger Fehlüberweisungen: Die Empfängerprüfung schützt vor Fehlern und Betrug.
  • Gleiche oder niedrigere Kosten als bei normalen Überweisungen.

Was Unternehmen beachten sollten

  • Rechnungen sollten den korrekten Namen des Kontoinhabers enthalten.
  • QR-Codes auf Rechnungen helfen, die richtigen Zahlungsdaten zu übermitteln.
  • Bei Sammelüberweisungen (z.B. Lohnzahlungen) kann auf die Empfängerprüfung verzichtet werden.

Technische Anpassungen nötig

  • Unternehmen sollten ihre Zahlungssysteme und Banking-Software prüfen und gegebenenfalls aktualisieren.
  • Die Banken bieten Unterstützung und Informationen zur Umsetzung.
Hinweis
Zur Ausgangslage
Die EU Instant Payment-Verordnung ist am 8. April 2024 in Kraft getreten und gelangt schrittweise zur Anwendung. Seit dem 9. Jänner 2025 müssen alle Kreditinstitute das Empfangen von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums ermöglichen, ab dem 9. Oktober 2025 muss das Senden von Echtzeitüberweisungen innerhalb des Euroraums ohne zusätzliches Entgelt angeboten werden. 
Darüber hinaus werden die Kreditinstitute im EWR-Raum ab dem 9. Oktober 2025 verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung (Verification of payee) für jede SEPA-Überweisung und SEPA-Echtzeitüberweisung in Euro noch vor der Autorisierung der Zahlung durchzuführen.

Mehr Infos zur EU Instant Payment-Verordnung.