Was müssen Selbstständige beachten, wenn sie auf Urlaub gehen?
Wer ein Unternehmen führt, muss seine Abwesenheit gut planen. Hier die Top-10 der Urlaubsvorbereitung für Unternehmer:innen.
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Aktualisiert am 13.07.2026
- Informieren Sie Ihr Team, aber auch wichtige Kunden oder Geschäftspartner, mit denen Sie häufig in persönlichem Kontakt stehen, über Ihre Abwesenheit.
- Auch via E-Mail sollten Sie Ihre Abwesenheit mitteilen: Eine automatisierte Abwesenheitsnotiz sollte Ihr Rückkunftdatum sowie E-Mail und/oder Telefonnummer Ihrer Vertretung enthalten.
- Bleiben wir gleich bei der Stellvertretung: Definieren Sie, wenn Sie Mitarbeitende haben, wer in Ihrer Abwesenheit welche Entscheidungen treffen darf. Teilen Sie dies Ihrem Team mit. Ihr:e Stellvertreter:in sollte Sie auch im Notfall kontaktieren können. Definieren Sie allerdings vorab, was als „Notfall“ gilt.
- Wenn Sie ein Ein-Personen-Unternehmen sind, bitten Sie eine:n Vertraute:n, Sie im Bedarfsfall zu unterstützen. Idealerweise ist diese Person räumlich in der Nähe Ihres Firmenstandortes, um z.B. Pakete oder Briefe entgegennehmen zu können.
- Auch rechtlich ist eine Stellvertretung wichtig: Denn behördliche Schreiben (z. B. vom Finanzamt oder von Gerichten) gelten als zugestellt, sobald sie in Ihr Postfach oder Ihre Abholbox eingelegt werden – auch, wenn Sie im Ausland sind! Stellen Sie deshalb eine Vollmacht für Postzustellungen aus. Alternativ können Sie bei der Post eine befristete Hinterlegung oder einen Nachsendeauftrag einrichten. Gut zu wissen: Für RSa und RSb–Schreiben konnten Sie früher bei der Post eine Ortsabwesenheitsanzeige machen, damit konnten Sie die Zustellung durch Hinterlegung verhindern, wenn Sie länger als eine Woche ortsabwesend waren. Nun ist bei der Post zu diesem Zweck ein kostenpflichtiges Urlaubsfach einzurichten!
- Laufende Zahlungen oder Fristen beim Finanzamt nehmen keine Rücksicht auf Ihre Urlaubspläne! Sorgen Sie dafür, dass die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) oder andere Meldungen (z.B. an die Gesundheitskasse) pünktlich abgegeben werden.
- Programmieren Sie fällige Zahlungen schon vorab in Ihrem Bankprogramm, damit Sie nicht in Verzug kommen. Zur Sicherheit macht aber auch hier eine Vollmacht für Ihre Stellvertretung Sinn.
- Gehen Sie Ihren Arbeitstag von früh bis spät durch. Gibt es Dinge, die nur Sie wissen oder tun, weil Sie der oder die erste im Büro sind? Stichwort Alarmanlagencode, Schlüssel oder Zugangschips: Stellen Sie sicher, dass die Person, die Sie während Ihrer Abwesenheit vertritt, alle Zugangsdaten hat. Denken Sie auch an Passwörter von Online-Portalen, die Sie für den Betriebsablauf regelmäßig nutzen.
- Wenn Sie aus beruflichen Gründen ins Ausland reisen, erhalten Sie von der SVS einen Zuschuss zu den notwendigen Impfungen.
- Für den Fall, dass Sie im Urlaub erkranken, sollten Sie sich schon im Vorfeld über den Krankenschutz für Unternehmer:innen bei Auslandsaufenthalt informieren - denn je nach Land sind unterschiedliche Dinge zu beachten.