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Frau packt Pakete
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Sie fragen - wir antworten: Wie funktioniert die neue EU-Verpackungsverordnung?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ist das neue Regelwerk für Verpackungen in der EU. Die ersten Neuerungen bringen zahlreiche neue Vorgaben.

Lesedauer: 4 Minuten

Aktualisiert am 02.07.2026
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Um welche Verpackungen geht es hier?

Die PPWR gilt für alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden. Der Verpackungsbegriff ist weit gefasst: Als Verpackung gilt alles, was ein Produkt „umgibt“ oder unterstützt, damit es sicher und praktisch genutzt, transportiert oder verkauft werden kann. Dazu gehören nicht nur klassische Verpackungen wie Kartons oder Flaschen, sondern auch Dinge, die zum Produkt dazugehören, ohne Teil des Produkts selbst zu sein, zum Beispiel:

  • Karton oder Plastikfolie um ein Produkt
  • Take-away-Becher oder Tragetaschen im Geschäft (Serviceverpackungen)
  • Kaffeekapseln oder Teebeutel, die mit dem Produkt verwendet und entsorgt werden
  • Etiketten, Verschlüsse oder Deckel, die am Produkt befestigt sind und eine Verpackungsfunktion haben

Was gilt seit 12. August 2026?

Verpackungen, die bereits vor dem 12. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Dies gilt beispielsweise für bereits bei Vertreibern bestehende Lagerbestände.

Wie weiß ich, ob mein Unternehmen betroffen ist?

Die Verordnung bringt eine grundlegende Neuordnung der Rollen und Verantwortlichkeiten für alle Beteiligten mit sich. Die Herausforderung besteht darin, die eigene Rolle innerhalb der neuen Systematik korrekt einzuordnen. Denn davon hängt maßgeblich ab, ab wann welche Verpflichtungen in welchem Umfang zur Anwendung kommen.

Welche Rollen gibt es?

Da gibt es einige – hier in der Kurzdarstellung:

  • Erzeuger: Jeder, der eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen (oder eigener Marke) entwickeln oder herstellen lässt bzw. herstellt.
  • Bevollmächtigter: Jeder, der vom Erzeuger schriftlich beauftragt wurde, im Namen des Erzeugers bestimmte Aufgaben in Erfüllung der Pflichten des Erzeugers gemäß der PPWR wahrzunehmen. Dieser hat einen Sitz in der EU zu haben.
  • Importeur: Jeder, der in der Union ansässig ist und Verpackungen aus einem Drittland in der Union in Verkehr bringt.Wichtig ist hierbei, dass die Verpackung aus einem Drittland importiert wird. Innereuropäische Importe sind hierbei nicht vom Begriff umfasst.
  • Vertreiber: Jeder in der Lieferkette, der Verpackungen auf dem Markt bereitstellt (abseits von Erzeuger und Importeur).
  • Hersteller: Jeder Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, der Verpackungen, egal ob Transport-, Service-, Verkaufs- oder Primärproduktionsverpackungen, erstmals im Hoheitsgebiet des jeweiligen Mitgliedsstaates bereitstellt.
  • Bevollmächtigter für die erweiterte Herstellerverantwortung: Ein Hersteller kann ebenso bestimmte Verpflichtungen an einen Bevollmächtigten übertragen. Dieser Bevollmächtigte muss in jenem EU-Mitgliedstaat ansässig sein, in dem der Hersteller erstmals Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt oder Produkte auspackt, ohne selbst Endverbraucher zu sein. Er darf auch nicht im selben Mitgliedstaat wie der Hersteller niedergelassen sein.
  • Lieferant: Jeder, der Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefert.

Das ist ganz schön kompliziert. Wer hilft mir weiter, wenn ich unsicher bezüglich meiner Rolle bin?

Die Expert:innen der Wirtschaftskammer NÖ helfen Ihnen gerne weiter. Alle Kontaktdaten unter wko.at/noe/up


Monika Eisenhuber: "Resilient und zukunftsfähig"

Die Vorsitzende des WKNÖ-Ausschusses für Umweltpolitik und Nachhaltigkeit, WKNÖ-Vizepräsidentin Monika Eisenhuber, über die Relevanz des Themas Nachhaltigkeit für die Betriebe in Niederösterreich.

Frau Eisenhuber, was möchte der Ausschuss erreichen?

Wir wollen Umwelt- und Nachhaltigkeitsthemen innerhalb der WKNÖ besser koordinieren, relevante Entwicklungen frühzeitig aufgreifen und unsere Mitglieder gezielt informieren und unterstützen.

Welche Rolle spielt das Thema Nachhaltigkeit bei den NÖ Unternehmen?

Nachhaltigkeit entwickelt sich für NÖ Unternehmen zunehmend von einem freiwilligen Zusatzthema zu einem wichtigen Bestandteil zukunftsorientierten Wirtschaftens. Gesetzliche Anforderungen, gesellschaftliche Erwartungen und wirtschaftliche Entwicklungen machen es notwendig, sich damit auseinanderzusetzen. Gleichzeitig ergeben sich daraus Chancen für Innovation, Effizienz, Wettbewerbsfähigkeit und die langfristige Sicherung des Unternehmenserfolgs.

Welchen Vorteil haben Betriebe, die auf Nachhaltigkeit setzen?

Nachhaltigkeit kann für Betriebe ein echter Wettbewerbsvorteil sein. Sie hilft dabei, Kosten und Ressourcen zu sparen, Risiken zu reduzieren, neue Chancen und Märkte zu erschließen, Kunden- und Lieferkettenanforderungen besser zu erfüllen und das Unternehmen langfristig resilient und zukunftsfähig aufzustellen.

Mit welchen Herausforderungen sehen sich die NÖ Betriebe beim Thema Nachhaltigkeit konfrontiert?

Die größten Herausforderungen liegen für viele NÖ Betriebe in der zunehmenden Komplexität der Vorgaben, fehlenden Ressourcen und dem teilweise notwendigen Know-how. Gleichzeitig müssen Nachhaltigkeitsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll und in den betrieblichen Alltag integrierbar sein. 

Welche Service-Angebote hat die WKNÖ für Betriebe, die sich stärker mit Nachhaltigkeit beschäftigen möchten?

Wir bieten ein breites und praxisorientiertes Unterstützungsangebot, um sie bei der Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeits- und Umweltthemen zu begleiten. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die geförderte Betriebsberatung. 

Was ist Ihr persönlicher Nachhaltigkeitstipp für die NÖ Unternehmen?

Stärker regionale Produkte und Lieferanten zu nutzen. Dadurch können Transportwege und CO₂-Emissionen reduziert und gleichzeitig die heimische Wirtschaft unterstützt werden.

wko.at/noe/up

Hinweis
Der Ausschuss für Umweltpolitik und Nachhaltigkeit

Vorsitzende: Monika Eisenhuber

Weitere Mitglieder: 
Markus Brunnthaler
Oliver Eisenhöld
Markus Fischer
Lukas Karl
Thomas Kasper
Barbara Komarek
Markus Leopold
Thomas Schaden
Bernhard Seidel

WKNÖ-Mitarbeiter:
Christoph Pinter