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WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker
© Rita Newman

Wirtschaftskammer NÖ begrüßt neues Bundesvergabegesetz

WKNÖ-Präsident Ecker: „Wichtiger Impuls für regionale Betriebe und Auftraggeber“

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Aktualisiert am 04.03.2026

Mit 1. März trat eine zentrale Forderung der Wirtschaftskammer Niederösterreich in Kraft: Die erhöhten Schwellenwerte für öffentliche Aufträge sind nun dauerhaft im Gesetz verankert. Für WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker ist das ein bedeutender Schritt: „Die gesetzliche Absicherung und Valorisierung der Schwellenwerte bringt jene Planungssicherheit, die Unternehmen ebenso wie Gemeinden dringend brauchen.“

Mehr Spielraum bei der Vergabe

Bauaufträge mit einem Volumen von unter zwei Millionen Euro können künftig im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung sowie per Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung vergeben werden. Für Bauvorhaben unter 200.000 Euro ist eine Direktvergabe auch ohne formale Ausschreibung möglich.

Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ist die Grenze für Direktvergaben aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben bei 140.000 Euro. Bei der Direktvergabe gibt es nunmehr die Bestimmung, wenn der geschätzte Auftragswert 50.000 Euro übersteigt, dass sich der öffentliche Auftraggeber um die Einholung von zumindest drei Angeboten oder unverbindlichen Preisauskünften zu bemühen hat, sofern dem nicht sachliche Gründe entgegenstehen.

Impuls für Regionen und Gemeinden

Die Neuregelung stärkt vor allem die regionale Wirtschaftskraft. „Wenn öffentliche Auftraggeber rascher und unkomplizierter an heimische Betriebe vergeben können, profitieren Wertschöpfung, Beschäftigung und die Stabilität in unseren Gemeinden gleichermaßen“, so Ecker.

Zur praktischen Umsetzung stellt die Wirtschaftskammer Niederösterreich den Gemeinden ein Handbuch zur Regionalvergabe nunmehr in der sechsten Auflage zur Verfügung.

wko.at/noe/vergabehandbuch


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