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© Amelie Hirtl

WKNÖ fordert weiter modernes Verfahrensrecht

Ecker: „Unser Ziel: Weniger verschiedene Gesetze, die zu Überschneidungen und Bürokratieaufwand führen und eine One-Stop-Shop Lösung.“

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Aktualisiert am 13.07.2026

Die AVG-Novelle, die in Kürze im Nationalrat beschlossen wird, ist ein erster Schritt in die richtige Richtung.

Die Wirtschaftskammer Niederösterreich (WKNÖ) setzt sich weiter für eine grundlegende Modernisierung des österreichischen Verfahrensrechts ein. Die nun geplanten Verbesserungen im Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetz (AVG) sind daher für die WKNÖ ein positives Signal.

„Die Einführung von so genannten No-Stop-Verfahren, die automatisch ohne Antrag eingeleitet werden, aber auch das Ziel vollautomatisierte schriftliche Erledigungen anzubieten, sind daher zu begrüßen. Gleichzeitig fehlt uns noch die stärkere Vereinheitlichung der verfahrensrechtlichen Regeln für Anlagenverfahren. Derzeit sind relevante Vorschriften oft über verschiedene Gesetze verstreut. Das führt in der Praxis zu Überschneidungen, Unsicherheiten und erhöhtem Koordinationsaufwand. Unsere Unternehmen brauchen unbedingt eine einheitlichere Struktur mit klaren Leitlinien für Genehmigungen“, betont Wolfgang Ecker, Präsident der Wirtschaftskammer Niederösterreich.

Unterstützt wird diese Forderung von Florian Fuchsluger, Geschäftsführer der Fuchsluger GmbH in Aschbach: „Wer ein Projekt vorbereitet, braucht Klarheit statt laufender Überraschungen im Genehmigungsverfahren. Unklare Zuständigkeiten, überlagerte Verfahrensschritte und nachträgliche Unsicherheiten kosten Zeit, Geld und Nerven. Was die Betriebe brauchen, sind verlässliche Regeln, digitale Verfahren und eine Verwaltung, die rasch, nachvollziehbar und einheitlich entscheidet.“

Zusätzlich zur AVG-Novelle fehlt der WKNÖ außerdem eine Lösung für die Frage, welche Behörde wofür zuständig ist und wie parallele oder aufeinander bezogene Verfahrensschritte koordiniert werden. „Für Unternehmen ist entscheidend, dass Zuständigkeiten früh und eindeutig feststehen. Wir sprechen uns daher für stärker gebündelte Zuständigkeiten und koordinierte One-Stop-Shop-Lösungen aus, zum Beispiel in der Gewerbeordnung“, so Ecker.

Wie dringlich das Thema ist und mit dieser Novelle noch nicht das Ziel erreicht wurde, zeigt auch die Umsetzung der Biomethananlage der Fuchsluger GmbH. Das Unternehmen investierte rund 25 Millionen Euro in das Projekt, das bereits Biomethan in das Gasnetz einspeist. „Das Verfahren war über weite Strecken ein Hürdenlauf. Es braucht in der Endausbaustufe ein modernes Verfahrensrecht, das Entscheidungen rasch wirksam macht und missbräuchliche Verzögerungen verhindert“, so Fuchsluger.

Darüber hinaus fordert die WKNÖ eine stärkere Regulierungsfolgenabschätzung für neue Vorschriften. „Niederösterreichs Wirtschaft braucht eine echte Strukturreform, die Digitalisierung, Rechtssicherheit und Investitionsschutz verbindet“, sind sich Ecker und Fuchsluger einig.

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© Amelie Hirtl WKNÖ-Präsident Wolfgang Ecker (links) und Geschäftsführer Florian Fuchsluger

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