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Camping
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Faire Rahmenbedingungen für Campingbetriebe: Gesetzesänderung schließt Lücke bei Nächtigungstaxe

Ab 1. Jänner 2026 gelten auch private Stellplätze als abgabenpflichtige Gästeunterkünfte – Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe begrüßt die Entscheidung des NÖ Landtags.

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 24.10.2025

Künftig unterliegen auch private Stellflächen, die entgeltlich zum Nächtigen in mobilen Unterkünften bereitgestellt werden, der Nächtigungstaxe. „Diese Gesetzesänderung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Fairness und Gleichbehandlung. Seit Jahren setzten wir uns dafür ein, diese Wettbewerbsverzerrung zwischen privaten Stellplätzen und genehmigten Campingplätzen zu beseitigen“, freut sich Karl Heinz Kaiser, Sprecher der Campingplatzbetreiber in der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ), über den Beschluss des NÖ Landtags. „Unsere Campingplatzbetreiber investieren seit Jahren in Qualität, Sicherheit und touristische Infrastruktur – während private Anbieter bisher von der Nächtigungstaxe befreit waren. Mit der neuen Regelung entsteht endlich ein fairer Wettbewerb.“

Gemeinden und Tourismus profitieren

Die Novelle stellt klar, dass jede entgeltlich bereitgestellte Grundfläche zum Aufstellen mobiler Unterkünfte – wie Wohnmobile, Caravans oder Zelte – künftig als Gästeunterkunft gilt. Damit ist ab 1. Jänner 2026 auch bei diesen Übernachtungen die Nächtigungstaxe durch die Gemeinden einzuheben. Neben der Schaffung gleicher Rahmenbedingungen profitieren auch die Gemeinden und der Tourismus insgesamt: Die zusätzlichen Einnahmen aus der Nächtigungstaxe fließen in regionale Tourismusprojekte und stärken die Weiterentwicklung Niederösterreichs als Camping-Destination.

„Das stärkt nicht nur die Gemeinden, sondern auch die gesamte Branche“, betont Kaiser und erklärt: „Durch einheitliche Regelungen können wir gemeinsam mit der Niederösterreich Werbung, den Destinationen und den Betrieben ein attraktives, vielfältiges Campingangebot weiterentwickeln.“

Hintergrund

Mit der Gesetzesnovelle reagiert das Land Niederösterreich auf den anhaltenden Trend zu mobilen Unterkünften und der zunehmenden Nutzung privater Stellflächen außerhalb klassischer Campingplätze. Unter „mobilen Unterkünften“ versteht das Gesetz jede Struktur, die zur Beherbergung von Menschen konzipiert oder angepasst ist und bewegt werden kann.

Karl Heinz Kaiser
© Andreas Kraus Karl Heinz Kaiser, Sprecher der NÖ Campingplatzbetreiber in der Wirtschaftskammer NÖ

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