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Registrierkasse
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NÖ Handel begrüßt Registrierkassenpaket

Obmann Franz Kirnbauer: Erleichterungen bei Kassen- und Belegpflichten schaffen endlich mehr Raum fürs Kerngeschäft

Lesedauer: 1 Minute

Aktualisiert am 10.12.2025

„Weniger Registrierkassen-Pflichten bedeuten weniger Bürokratie – und genau das brauchen unsere Kleinst- und Kleinbetriebe dringend“, begrüßt Franz Kirnbauer, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer NÖ, das heute auf den Weg gebrachte Registrierkassenpaket. Erstmals können Belege auch digital ausgestellt werden – die Pflicht zur Belegerteilung ist damit genauso erfüllt wie mit Papier. Für Betriebe bleibt die Nutzung freiwillig, Kundinnen und Kunden behalten ihr Recht auf einen Ausdruck. Die Regelung gilt ab 1. Oktober 2026 und verursacht keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. „Wenn Betriebe nicht jeden Kleinbetrag mit einem Ausdruck dokumentieren müssen, spart das Zeit, Geld und Nerven – besonders im Handel und in der Gastronomie“, weiß Kirnbauer und ergänzt: „Unternehmen sollen verkaufen können – nicht an Bürokratie scheitern. Erleichterungen bei Kassen- und Belegpflichten schaffen endlich mehr Raum fürs Kerngeschäft.“

Besonders wichtig ist die unbefristete Verankerung der 15-Warengruppenregelung, die bisher nur befristet galt. Ab 1. Jänner 2026 sorgt sie für verlässliche Rahmenbedingungen, reduziert den Verwaltungsaufwand deutlich und ist ein spürbarer Fortschritt für viele niederösterreichische Unternehmen. „Das bringt Planbarkeit und Klarheit, und genau das ist in herausfordernden Zeiten besonders wichtig für die Betriebe im Land.“

Positiv sieht Kirnbauer auch die Anpassung der Kalte-Hände-Regelung. Die Umsatzgrenze steigt von 30.000 auf 45.000 Euro – erstmals seit 2016 an die Inflation angepasst. „Jede Entlastung stärkt das Unternehmertum. Wenn die Bürokratie sinkt, steigt die Wettbewerbsfähigkeit. Die Wirtschaft braucht genau diese Freiheit, nicht noch mehr Formulare.“

Franz Kirnbauer
© Tanja Wagner Franz Kirnbauer, Obmann der Sparte Handel in der Wirtschaftskammer NÖ

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