NÖ Waffenhandel warnt vor Verschärfungen ohne Sicherheitsgewinn
Maßnahmen wie die Abwicklung privater Waffenverkäufe über Händler und damit direkt über das ZWR (Zentrales Waffenregister) sind sinnvoll. Andere Punkte der Novelle stoßen aber auf Kritik, vor allem die Ausweitung der Wartefrist auf vier Wochen sowie die Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen.
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„Wir bekennen uns klar zur Stärkung der öffentlichen Sicherheit“, betont Georg Coester, Sprecher des Waffenhandels in der Wirtschaftskammer NÖ (WKNÖ), mit Verweis auf die geplante Novelle des Waffengesetzes (33/AUA) ‑ und ergänzt: „Doch der Entwurf sieht auch Punkte vor, die wir als Branche klar ablehnen, weil schlicht die sachliche Rechtfertigung dazu fehlt.“ Der Entwurf befindet sich derzeit in parlamentarischer Begutachtung im Ausschuss für innere Angelegenheiten, die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen endet am 16. September 2025.
Maßnahmen für mehr Sicherheit
„Einige Punkte sind aus unserer Sicht durchaus zu befürworten“, erklärt Coester und spezifiziert. „So etwa die geplante Regelung, dass private Waffenverkäufe künftig ausschließlich über Waffenhändler abgewickelt werden dürfen. Damit verbunden ist die Pflicht, dass der Händler über das ZWR überprüft, ob die gesetzliche Wartefrist eingehalten wurde und ob ein Waffenverbot gegen den Erwerber besteht. Diese Maßnahmen bringen mehr Sicherheit.“
Bürgerrechte dürfen nicht eingeschränkt werden
Andere Punkte, so der Sprecher, seien hingegen klar abzulehnen. Dazu zählen insbesondere die geplante Erweiterung der Wartefrist von drei Werktagen auf vier Wochen sowie die Anhebung des Mindestalters für den Erwerb von Schusswaffen. „Diese Verschärfungen schränken Bürgerrechte ein, ohne dass ein erkennbarer Sicherheitsgewinn entsteht.“
Der Entwurf sieht außerdem eine fünfjährige Probephase bei Erstausstellungen von waffenrechtlichen Bewilligungen vor sowie die Einführung einer „Waffenbesitzkarte light“ für Schusswaffen der Kategorie C. „Das lehnen wir klar ab, diese Maßnahme wäre überbordend. Denn das Bürgerrecht auf Verteidigung geht mit der Wehrpflicht einher und ist in jeder Demokratie fest verankert.“
ARGE Zivile Sicherheit: Positionspapier für mehr öffentliche Sicherheit
Mit einem Positionspapier legt die ARGE Zivile Sicherheit konkrete Vorschläge vor, wie mehr öffentliche Sicherheit erreicht werden kann: etwa durch die Erhöhung der Qualität waffenpsychologischer Gutachten, die Modernisierung des Zentralen Waffenregisters oder praxisnahe Sachkundenachweise. „Uns geht es darum, Sicherheit und Bürgerrechte gleichermaßen zu wahren“, stellt Coester fest.
Die Branche ruft alle Betroffenen und Interessierten auf, die Möglichkeit zur Stellungnahme zu nutzen. „Jeder kann seine Stimme erheben und eine Stellungnahme auf der Parlaments-Website abgeben. Es ist wichtig, dass die Praxis und Erfahrung derjenigen, die tagtäglich mit diesem sensiblen Thema arbeiten, gehört werden.“
Zur ARGE Zivile Sicherheit
Die Arbeitsgemeinschaft Zivile Sicherheit (Arge ZS) vertritt die Interessen der österreichischen Unternehmen im Bereich der zivilen Waffen- und Munitionswirtschaft.