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Mann mit Brille sitzt mit einem Stift in der Hand am Schreibtisch und blickt direkt in die Kamera.
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Sie fragen - wir antworten: Was bringt das neue Vergabegesetz?

Mit 1. März 2026 ist eine zentrale Forderung der Wirtschaftskammer NÖ in Kraft getreten: Die erhöhten Schwellenwerte für öffentliche Aufträge sind nun dauerhaft im Gesetz verankert.

Lesedauer: 1 Minute

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Aktualisiert am 22.04.2026

Ich habe gehört, es gibt eine Novelle zum Bundesvergabegesetz. Welche Neuerungen bringt die Novelle?

Die Novelle zum Bundesvergabegesetz ist grundsätzlich mit 1. März 2026 in Kraft getreten und bringt die gesetzliche Absicherung und Valorisierung der Schwellenwerte mit sich. Das ist für die Unternehmen, aber auch für die Gemeinden ein wichtiger Schritt in Richtung Planungssicherheit. 

Was bedeutet das konkret?

Zum Beispiel, dass Bauaufträge mit einem Volumen von unter zwei Millionen Euro künftig im nicht offenen Verfahren ohne vorherige Bekanntmachung sowie per Direktvergabe mit vorheriger Bekanntmachung vergeben werden können. 

Und wie sieht es mit kleineren Bauvorhaben aus? Gibt es auch hier Änderungen?

Ja, für Bauvorhaben unter 200.000 Euro ist nunmehr eine Direktvergabe auch ohne formale Ausschreibung möglich. 

Und wie sieht es in der Dienstleistungsbranche aus?

Bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen liegt die Grenze für Direktvergaben aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben bei 140.000 Euro.

Gibt es weitere wichtige Regelungen, die ich kennen sollte?

Bei der Direktvergabe gibt es nunmehr die Bestimmung, wenn der geschätzte Auftragswert 50.000 Euro übersteigt, dass sich der öffentliche Auftraggeber um die Einholung von zumindest drei Angeboten oder unverbindlichen Preisauskünften zu bemühen hat. Allerdings nur, sofern dem nicht sachliche Gründe entgegenstehen!

Öffentliche Auftraggeber können also unkompliziert regional vergeben?

Genau. Als weitere Unterstützung für die Gemeinden hat die Wirtschaftskammer NÖ gemeinsam mit Schramm Öhler Rechtsanwälten GmbH ein „Handbuch zur Regionalvergabe“ erstellt, das den Gemeinden Tipps zur praktischen Umsetzung gibt. 

Hinweis
Handbuch zur Regionalvergabe
Das „Handbuch zur Regionalvergabe“ ist ein Leitfaden, der Gemeinden dabei unterstützt, rechtskonform im Sinne des Bundesvergabegesetzes einzukaufen und zusätzlich Unternehmen vor Ort Chancen zu bieten, an Ausschreibungen teilzunehmen.
Mittels zahlreicher Praxisbeispiele wie der Errichtung eines Kindergartens, der Reinigung von Amtsgebäuden oder der Sanierung des Freibads erhalten die Gemeinden wertvolle Praxistipps für die regionale Vergabe.

Ihr Kontakt zu den Expert:innen

Wenn Sie Fragen zum Thema Vergabe haben oder sich im Detail über einzelne Regelungen informieren möchten, stehen Ihnen die Expertinnen und Experten der Wirtschaftskammer NÖ unter wirtschaftspolitik@wknoe.at gerne zur Verfügung.