Infoveranstaltung und Förderung Schädlingsmonitoring-Konzept
6. Mai 2026, 14:30 Uhr | WKOÖ, Hessenplatz 3, 4020 Linz
Lesedauer: 1 Minute
Das neue Förderangebot der Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe steht allen aktiven Mitgliedsbetrieben (rückwirkend) ab 1.1.2026 zur Verfügung. Nutzen Sie dieses Unterstützungsangebot Ihrer Fachgruppe!
Jetzt informieren & Förderung optimal nutzen
Besuchen Sie unsere kostenlose Infoveranstaltung am 6. Mai 2026, 14:30 Uhr in der WKOÖ, Hessenplatz 3, 4020 Linz und erfahren Sie, wie modernes Schädlingsmonitoring funktioniert und worauf Sie im Betrieb achten sollten:
Veranstaltung „Monitoring und Prävention für Ihren Betrieb“
Vortragende:
Prof. Ing. Helmut Lechner - Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Lebensmittelhygiene
Markus Kernegger - Branchenvertreter der OÖ Schädlingsbekämpfer
Fragestellungen:
- Wie funktioniert modernes Schädlingsmonitoring?
- Welche Verantwortung tragen Sie dabei im Betrieb?
- Und wie können Sie sich am besten unterstützen lassen?
Förderung Schädlingsmonitoring-Konzept
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Mitgliedsbetriebe, die über mindestens eine aktive Gewerbeberechtigung (nicht ruhend gemeldet) in den folgenden Fachgruppen der Wirtschaftskammer OÖ verfügen und keine ausstehenden Zahlungen bezüglich der WK-Mitgliedsbeiträge haben:
- Fachgruppe OÖ der Hotellerie
- Fachgruppe OÖ der Gastronomie
- Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe
- Landesgremium OÖ des Lebensmittelhandels
- Landesgremium OÖ des Agrarhandels
Der Hauptstandort des Mitgliedbetriebs muss in Oberösterreich liegen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung eines neuen oder die Überprüfung und Aktualisierung eines bestehenden Schädlingsmonitoring-Konzepts in Zusammenarbeit mit einem OÖ. Schädlingsbekämpfer in Oberösterreich.
Nur Leistungen die ab dem 1.1.2026 erbracht wurden bzw. werden sind förderbar.
Was wird nicht gefördert?
Nicht gefördert werden bereits im Betrieb in Umsetzung befindliche konkrete Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wie beispielsweise regelmäßige Überprüfungen, Desinfektionen, Schutz- oder Begasungsmaßnahmen sowie vorbeugende Einsätze.
Wieviel wird gefördert?
Die Förderung erfolgt nach Abschluss der Konzepterstellung oder -evaluierung, sofern Rechnung und Zahlungsbeleg vorgelegt werden.
Die maximale Fördersumme pro berechtigten Betrieb beträgt für das Kalenderjahr EUR 250,--.
Bei Mehrfachmitgliedschaft eines Betriebes in den betroffenen Branchen werden die anfallenden Kosten zwischen den beteiligten Fachgruppen im gleichen Verhältnis aufgeteilt.
Förderabwicklung
Antragstellung per nachstehendem Online-Formular oder per E-Mail (senden Sie dazu die Rechnung, sowie den Nachweis über die Zahlung für die Erstellung oder Evaluierung des Schädlingsmonitoring-Konzepts per E-Mail an lebensmittelgewerbe@wkooe.at; bitte geben Sie außerdem Ihre Bankverbindung an, um die Überweisung der Förderung zu ermöglichen). Förderanträge werden nach Einlangen abgearbeitet. Eine Antragstellung ist bis spätestens 15.12.2026 möglich. Die Fachgruppen behalten sich vor, die Fördermaßnahme nach Verbrauch der dafür vorgesehenen Budgetmittel zu beenden.
Bei der Kostenübernahme handelt es sich um eine freiwillige Fördermaßnahme der Landesinnung OÖ der Lebensmittelgewerbe. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung. Bei Unklarheit über die Förderfähigkeit nehmen Sie bitte vor Beauftragung Kontakt mit Ihrer Landesinnung auf.