Abwasseremissionsverordnung Fleisch- und Fischwirtschaft
Änderung der Abwasseremissionsverordnung pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel und der Indirekteinleiterverordnung
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Um die Branchenzuordnung besser auf den Geltungsbereich der BVT-Schlussfolgerungen abzustimmen, werden mit der gegenständlichen Verordnung – die AEV Fleischwirtschaft mit der AEV Fischproduktion zu einer neuen AEV Fleisch- und Fischwirtschaft zusammengelegt, die AEV Öle und Fette aufgehoben und deren Bestimmungen zu überwiegend tierischen Ölen und Fetten in die neue AEV Fleisch- und Fischwirtschaft integriert, während die Bestimmungen zu überwiegend pflanzlichen Ölen und Fetten in die AEV pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel integriert wurden.
Zusätzlich wurde die Indirekteinleiterverordnung- IEV hinsichtlich Mindesthäufigkeiten der Überwachung und Fremdüberwachung bei Überwachung von wasserrechtlich nicht bewilligungspflichtigen Indirekteinleitungen geändert.
Links:
- Abwasseremissionsverordnung Fleisch- und Fischwirtschaft sowie Änderung der Abwasseremissionsverordnung pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel und der Indirekteinleiterverordnung
- Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)
- Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2031 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU für die Nahrungsmittel-, Getränke- und Milchindustrie
- Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2749 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen in Bezug auf Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte und/oder essbarer Schlachtnebenprodukte
- Wasserrechtsgesetz 1959
- AAEV
- AEV Fleisch- und Fischwirtschaft
- AEV pflanzliche Nahrungs- und Futtermittel
- Indirekteinleiterverordnung – IEV
- WKO-Infos zum Thema Wasser/Abwasser
- BML-Infos zum Thema Abwasser/Emissionsbegrenzungen