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Laborglas mit blauer Flüssigkeit und Aufkleber Radioaktivitätszeichen: Gelbes schwarz umrandetes Dreieck, mittig gefüllter schwarzer Kreis umgeben von drei schwarzen abgerundeten Trapezen
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Chemikalienrecht – Verbot der Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung diverser von mit Quecksilber versetzten Produkten

Verbote für elektronische Mess- und Schaltelemente für Hochfrequenzanwendungen

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24.03.2026

Mit Quecksilber versetzte Höchstpräzisions-Kapazitäts- und -Verlustfaktor-Messbrücken und Hochfrequenz-Radiofrequenz-Schalter und -Relais in Überwachungs- und Kontrollinstrumenten mit einem Quecksilber-Höchstgehalt von 20 mg je Brücke, Schalter oder Relais, ausgenommen für Forschungs- und Entwicklungszwecke sind ab 31.12.2025 zur Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung verboten. 

Ausnahmen zum Verbot siehe Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber. 

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