Chemikalienrecht – Verbot der Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung diverser von mit Quecksilber versetzten Produkten
Verbote für elektronische Mess- und Schaltelemente für Hochfrequenzanwendungen
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24.03.2026
Mit Quecksilber versetzte Höchstpräzisions-Kapazitäts- und -Verlustfaktor-Messbrücken und Hochfrequenz-Radiofrequenz-Schalter und -Relais in Überwachungs- und Kontrollinstrumenten mit einem Quecksilber-Höchstgehalt von 20 mg je Brücke, Schalter oder Relais, ausgenommen für Forschungs- und Entwicklungszwecke sind ab 31.12.2025 zur Ausfuhr, Einfuhr und Herstellung verboten.
Ausnahmen zum Verbot siehe Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber.
Links:
- Delegierte Verordnung (EU) 2026/55 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/852 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf mit Quecksilber versetzte Produkte, die einem Herstellungs-, Einfuhr- und Ausfuhrverbot unterliegen
- Informationen des BMLFUW zum Übereinkommen von Minamata
- Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1102/2008