Die Rot-Weiß-Rot-Karte: Fachkräfte in Mangelberufen
Mangelberufsliste - drittstaatsangehörige Arbeitnehmer - kriteriengeleitetes Zuwanderungsmodell - Melde- und Bereithaltepflicht
Ausgebildeten Fachkräften wird durch die Mangelberufsliste ein einfacherer Arbeitsmarktzugang ermöglicht. Die Mangelberufe werden jährlich in der Fachkräfteverordnung kundgemacht.
Anwendungsbereich der Drittstaatsangehörigen
Die Rot-Weiß-Rot-Karte betrifft ausschließlich Drittstaatsangehörige und damit Bürger aus Staaten außerhalb der EU bzw. des EWR und der Schweiz. Hingegen haben die Bürger aus der EU bzw. dem EWR und der Schweiz ohnehin bereits einen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Damit können Bürger aus Drittstaaten anhand objektiver Kriterien erkennen, ob und unter welchen Voraussetzungen sie zuwandern können.
Solche objektive Kriterien sind etwa die Qualifikation, die Berufserfahrung, Sprachkenntnisse (Deutsch, Englisch) und das Alter.
Wird anhand dieser Kriterien eine vorgesehene Mindestanzahl von Punkten erreicht, ist der Zugang zum Arbeitsmarkt zu erteilen, ohne dass es einer zusätzlichen besonderen Überprüfung der Arbeitsmarklage bedarf. Durch die Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte sollen nicht nur besonders hoch qualifizierte Migranten, sonstige Schüsselkräfte und ausländische Studienabsolventen sondern auch Fachkräfte in Mangelberufen aus Drittstaaten angesprochen werden.
Fachkräfte in Mangelberufen
Fachkräfte können eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten, wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem in der Fachkräfteverordnung genannten Mangelberuf nachweisen sowie ein entsprechendes Arbeitsplatzangebot vorweisen. Zusätzlich muss eine Mindestanzahl an Punkten aufgrund verschiedener Kriterien erreicht werden.
Für, vor allem technische Berufe, in denen akuter Fachkräftemangel herrscht, sowie für den Pflegesektor besteht daher ein vereinfachtes Zuwanderungsverfahren.
Die Liste der bundesweiten Mangelberufe umfasst im Jahr 2022 folgende Berufe:
- Schwarzdecker/innen
- Landmaschinenbauer/innen
- Dachdecker/innen
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik
- Diplomingenieur(e)innen für Starkstromtechnik
- Pflasterer/innen
- Techniker/innen für Starkstromtechnik
- Betonbauer/innen
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Datenverarbeitung
- Zimmerer/innen
- Spengler/innen
- Diplomingenieur(e)innen für Datenverarbeitung
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau
- Bautischler/innen
- Ärzt(e)innen
- Platten-, Fliesenleger/innen
- Bauspengler/innen
- Diplomierte/r Gesundheits- und Krankenpfleger/innen
- Rohrinstallateur(e)innen, -monteur(e)innen
- Diplomingenieur(e)innen für Schwachstrom- und Nachrichtentechnik
- Elektroinstallateur(e)innen, -monteur(e)innen
- Schweißer/innen, Schneidbrenner/innen
- Kalkulant(en)innen
- Dreher/innen
- Diplomingenieur(e)innen für Maschinenbau
- Fräser/innen
- Augenoptiker/innen
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung soweit nicht anderweitig eingeordnet
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Bauwesen
- Bodenleger/innen
- Bau- und Möbeltischler/innen
- Schlosser/innen
- Maurer/innen
- Tiefbauer/innen
- Techniker/innen für Maschinenbau
- Lohn-, Gehaltsverrechner/innen
- Holzmaschinenarbeiter/innen
- Diplomingenieur(e)innen soweit nicht anderweitig eingeordnet
- Lackierer/innen
- Kraftfahrzeugmechaniker/innen
- Glaser/innen
- Lokomotivführer/innen, -heizer/innen
- Bau-, Blech-, Konstruktionsschlosser/innen
- Grobmechaniker/innen
- Techniker/innen für Schwachstrom- und Nachrichtentechnik
- Techniker/innen für Feuerungs- und Gastechnik
- Gaststättenköch(e)innen
- Maler/innen, Anstreicher/innen
- Hafner/innen, Töpfer/innen, Ofensetzer/innen
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung für technische Chemie, Chemotechniker/innen
- Kunststoffverarbeiter/innen
- Techniker/innen für Wirtschaftswesen
- Techniker/innen für Bauwesen
- Werkzeug-, Schnitt- und Stanzenmacher/innen
- Händler/innen und Verkäufer/innen von Eisen- und Metallwaren, Maschinen, Haushalts- und Küchengeräten
- Wirtschaftstreuhänder/innen
- Techniker/innen soweit nicht anderweitig eingeordnet
- Fleischer/innen
- Karosserie-, Kühlerspengler/innen
- Maschinenschlosser/innen
- Medizinisch-technische Fachkräfte
- Techniker/innen für Datenverarbeitung
- Steinmetzen(innen), Steinbildhauer/innen
- Möbeltischler/innen
- Pflegefachassistent(en)innen
- Pflegeassistent(en)innen
Die Liste der regionalen Mangelberufe umfasst im Jahr 2022 folgende Berufe:
Burgenland:
- Wirtschafter/innen, andere Hotel-, Gaststättenfachleute, Heimverwerwalter/innen
- Versicherungsvermittler/innen, -vertreter/innen
Kärnten:
- Elektroberufe
- Stukkateur(e)innen
- Warenhausverkäufer/innen
- Technische Zeichner/innen
- Speditionsfachleute
- Elektromechaniker/innen
- Buchhalter/innen
- Diplomingenieur(e)innen für Wirtschaftswesen
- Einkäufer/innen
Niederösterreich:
- Techniker/innen für Landwirtschaft, Wein- u. Gartenbau
- Eisenbieger/innen, -flechter/innen
- Stukkateur(e)innen
- Diplomingenieur(e)innen für Bauwesen
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Wirtschaftswesen
Oberösterreich:
- Oberflächenschleifer/innen
- Isolierer/innen
- Rauchfangkehrer/innen
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung für Schwachstrom- und Nachrichtentechnik
- Elektromechaniker/innen
- Warenhausverkäufer/innen
- Kunststein-, Betonwarenerzeuger/innen
- Chemiearbeiter/innen
- Metalloberflächenveredler/innen
- Buchhalter/innen
- Drogist(en)innen
- Metallwarenmacher/innen, -montierer/innen
- Berufe der maschinellen Metallbearbeitung
- Händler/innen und Verkäufer/innen von Elektrowaren
- Hebammen
- Tapezierer/innen, Polster(er)innen
- Techniker/innen für Vermessungswesen
- Fakturist(en)innen, Abrechner/innen
- Bäcker/innen
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Wirtschaftswesen
- Zuckerbäcker/innen
- Aufsichtsorgane des Landverkehrs
- Gärtner/innen
- Kaffeemittel-, andere Nahrungsmittelhersteller/innen
- Diplomingenieur(e)innen für Bauwesen
- Zahnprothesenmacher/innen
- Kosmetiker/innen, Hand-, Fußpfleger/innen
- Huf- und Wagenschmied(e)innen
- Händler/innen und Verkäufer/innen von Lebens- und Genussmitteln
- Technische Zeichner/innen
- Automaten-, Maschineneinrichter/innen, -einsteller/innen
- Speditionsfachleute
- Diplomingenieur(e)innen für Wirtschaftswesen
- Naturblumenbinder/innen
- Fürsorger/innen, Sozialarbeiter/innen
- Feinmechaniker/innen
- Händler/innen, Verkäufer/innen von Fahrzeugen, Bestandteilen und Zubehör
- Stukkateur(e)innen
- Versicherungsvermittler/innen, -vertreter/innen
- Einkäufer/innen
- Friseur(e)innen, Maskenbildner/innen
- Sozial-, Wirtschaftswissenschafter/innen, wissenschaftliche Statistiker/innen
- Bahnberufe anderer Art
- Kellner/innen
- Wirtschafter/innen, andere Hotel-, Gaststättenfachleute, Heimverwerwalter/innen
- Chemielaborant(en)innen, Stoffprüfer/innen (Chemie)
- Maschinist(en)innen, Wärter/innen an Kraftmaschinen
- Magazin-, Lagerfachleute, Expedient(en)innen
- Philosoph(en)innen, Psycholog(en)innen
Salzburg:
- Rauchfangkehrer/innen
- Bandagist(en)innen, Orthopädiemechaniker/innen
- Kaffeemittel-, andere Nahrungsmittelhersteller/innen
- Sozial-, Wirtschaftswissenschafter/innen, wissenschaftliche Statistiker/innen
- Elektromechaniker/innen
- Zahnprothesenmacher/innen
- Naturblumenbinder/innen
- Zuckerbäcker/innen
- Kranführer/innen, Aufzugsmaschinist(en)innen
- Fakturist(en)innen, Abrechner/innen
- Wirtschaftsverwalter/innen
- Bäcker/innen
- Stukkateur(e)innen
- Buchhalter/innen
- Technische Zeichner/innen
- Händler/innen und Verkäufer/innen von Lebens- und Genußmitteln
- Friseur(e)innen, Maskenbildner/innen
- Diplomingenieur(e)innen für Bauwesen
- Tapezierer/innen, Polster(er)innen
- Elektroberufe
- Automaten-, Maschineneinrichter/innen, -einsteller/innen
- Wirtschafter/innen, andere Hotel-, Gaststättenfachleute, Heimverwerwalter/innen
- Händler/innen, Verkäufer/innen von Fahrzeugen, Bestandteilen und Zubehör
- Kellner/innen
- Magazin-, Lagerfachleute, Expedient(en)innen
- Speditionsfachleute
- Warenhausverkäufer/innen
- Einkäufer/innen
- Kosmetiker/innen, Hand-, Fußpfleger/innen
- Diplomingenieur(e)innen für Wirtschaftswesen
- Gärtner/innen
Steiermark:
- Metalloberflächenveredler/innen
- Techniker/innen für Vermessungswesen
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung für Schwachstrom- und Nachrichtentechnik
- Stukkateur(e)innen
- Zahnprothesenmacher/innen
- Speditionsfachleute
- Kaffeemittel-, andere Nahrungsmittelhersteller/innen
- Elektromechaniker/innen
- Buchhalter/innen
- Feinmechaniker/innen
- Zuckerbäcker/innen
- Einkäufer/innen
- Naturblumenbinder/innen
- Diplomingenieur(e)innen für Wirtschaftswesen
- Technische Zeichner/innen
- Metallwarenmacher/innen, -montierer/innen
- Bäcker/innen
- Kellner/innen
- Händler/innen und Verkäufer/innen von Elektrowaren
- Händler/innen und Verkäufer/innen von Parfümerien, Wasch-, Haushaltsartikeln, Farben, Lacken
- Warenhausverkäufer/innen
- Techniker/innen mit höherer Ausbildung (Ing.) für Wirtschaftswesen
- Sozial-, Wirtschaftswissenschafter/innen, wissenschaftliche Statistiker/innen
- Wirtschafter/innen, andere Hotel-, Gaststättenfachleute, Heimverwerwalter/innen
Tirol:
- Zugführer/innen, Zugschaffner/innen
- Isolierer/innen
- Drogist(en)innen
- Eisenbieger/innen, -flechter/innen
- Stukkateur(e)innen
- Tapezierer/innen, Polster(er)innen
- Warenhausverkäufer/innen
- Technische Zeichner/innen
- Kaffeemittel-, andere Nahrungsmittelhersteller/innen
- Bäcker/innen
- Naturblumenbinder/innen
- Elektromechaniker/innen
- Wirtschafter/innen, andere Hotel-, Gaststättenfachleute, Heimverwerwalter/innen
- Zuckerbäcker/innen
- Friseur(e)innen, Maskenbildner/innen
- Zahnprothesenmacher/innen
- Masseur(e)innen
- Diplomingenieur(e)innen für Bauwesen
- Gärtner/innen
- Kosmetiker/innen, Hand-, Fußpfleger/innen
Vorarlberg:
- Zahnprothesenmacher/innen
- Warenhausverkäufer/innen
- Elektromechaniker/innen
- Händler/innen und Verkäufer/innen von Textil- und Bekleidungswaren
- Kranführer/innen, Aufzugsmaschinist(en)innen
- Händler/innen und Verkäufer/innen von Lebens- und Genussmitteln
- Kosmetiker/innen, Hand-, Fußpfleger/innen
- Masseur(e)innen
- Wirtschafter/innen, andere Hotel-, Gaststättenfachleute, Heimverwerwalter/innen
- Friseur(e)innen, Maskenbildner/innen
- Tapezierer/innen, Polster(er)innen
- Metallwarenmacher/innen, -montierer/innen
- Kellner/innen
Zulassungsverfahren
Fachkräfte in Mangelberufen haben den Antrag auf die Ausstellung einer „Rot-Weiß-Rot–Karte“ gemeinsam mit einer schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, die Fachkraft beschäftigen zu wollen und die im Antrag angegebenen Beschäftigungsbedingungen einzuhalten, bei der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde (= der Landeshauptmann bzw. die Bezirksverwaltungsbehörde) einzubringen. Der Antrag kann auch vom Arbeitgeber im Inland eingebracht werden.
Dem Antrag ist ein Arbeitsvertrag anzuschließen, aus dem die wesentlichen Bedingungen des Dienstverhältnisses, insbesondere die genaue Beschreibung der Tätigkeit, das Ausmaß der Beschäftigung und das vereinbarte Entgelt hervorgehen müssen.
Weiters müssen bei den Kriterien Qualifikation, Berufserfahrung, Sprache und Alter 55 von 90 Punkten erreicht werden. Zusätzlich muss eine Entlohnung entsprechend dem Kollektivvertrag und betriebsüblicher Überzahlung gewährleistet sein. Die Arbeitsmarktprüfung entfällt, weil bereits in der Fachkräfteverordnung festgelegt wird, dass in den dort angeführten Berufen ein Mangel am Arbeitsmarkt vorliegt.
Nach Überprüfung durch die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde und durch die zuständige regionale Geschäftsstelle des AMS wird die Rot-Weiß-Rot-Karte dem Antragsteller von der Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde ausgestellt. Die regionale Geschäftsstelle des AMS hat unverzüglich nach Beginn der Beschäftigung die Anmeldung zur Sozialversicherung zu überprüfen. Entspricht diese nicht den für die Zulassung maßgeblichen Voraussetzungen, ist die Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde zu verständigen.
Melde- und Bereithaltungspflichten
Der Arbeitgeber hat der zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS innerhalb von drei Tagen Beginn und Ende der Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen zu melden, wenn diese nicht bereits über einen Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EG“ verfügen.
Vorsicht!
Der Arbeitgeber hat die ihm erteilten Bewilligungen oder Bestätigungen im Betrieb, der Ausländer hat die ihm erteilten Bewilligungen oder Bestätigungen - also im Wesentlichen die „Rot-Weiß-Rot–Karte“ oder die „Rot-Weiß-Rot–Karte Plus“ - an seiner Arbeitsstelle zur Einsichtnahme bereitzuhalten.