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Vier-Tage-Woche

Tägliche Normalarbeitszeit - formale Voraussetzungen - Benachteiligungsverbot

Begriff

Eine Vier-Tage-Woche liegt vor, wenn die gesamte Wochenarbeitszeit regelmäßig auf vier Tage verteilt wird.

In folgenden Fällen kann die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden.

Tägliche Normalarbeitszeit 10 Stunden ohne Überstunden

Im Rahmen einer 4-Tage-Woche kann die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ausgedehnt werden, ohne dass Überstunden anfallen.

Hierfür ist in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung, in Betrieben ohne Betriebsrat eine Einzelvereinbarung notwendig.

An welchen Tagen in der Kalenderwoche gearbeitet wird, ist egal. Die Arbeitstage müssen nicht zusammenhängen. Drei Tage in der Kalenderwoche müssen aber jedenfalls frei bleiben. Wird an einem der drei freien Tage gearbeitet, so liegen Überstunden vor, die im Verhältnis 1:1,5 abzugelten sind.

Vorsicht!
Zahlreiche Kollektivverträge formulieren einen engeren Begriff der Vier-Tage-Woche. Eine Ausdehnung der Normalarbeitszeit auf 10 Stunden ist oft nur möglich, wenn die 4 Arbeitstage zusammenhängend geleistet werden. 


Vorsicht!
Werden regelmäßig, seien es auch vom Umfang her wenige, Überstunden an freien Tagen erbracht, besteht das Risiko, dass die Vereinbarung über die Vier-Tage-Woche in eine Fünf-Tage-Woche umqualifiziert wird. Dies hätte zur Folge, dass die höhere tägliche Normalarbeitszeit von 10 Stunden täglich nicht anwendbar ist und nach der 8. Stunde Überstundenzuschläge entstehen.

Anwendung auf Teilzeitarbeitnehmer

Die Regeln der Vier-Tage-Woche – inklusive der Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit auf 10 Stunden - sind auch auf Teilzeitarbeitnehmer anzuwenden. In diesem Fall kann die Normalarbeitszeit auch auf weniger als vier Tage verteilt werden.

Beachte:
Manche Kollektivverträge, wie zB der KV für Angestellte und Lehrlinge im Handel enthalten spezielle Bestimmungen zur Vier-Tage-Woche.


Stand: