Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und Gütesiegel „staatlich geprüft“
Qualifikation ist herzeigbar
Gütesiegel „Meisterbetrieb“
Gewerbebetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung für Handwerke erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte die Worte "Meister“, "Meisterbetrieb“ oder Worte ähnlichen Inhalts verwenden.
Diese Betriebe dürfen auch im geschäftlichen Verkehr ein den betreffenden Betrieb als "Meisterbetrieb“ kennzeichnendes Gütesiegel verwenden.
Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend hat die nähere Ausgestaltung dieses Gütesiegels durch Verordnung über das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ (Gütesiegelverordnung), BGBl. II Nr. 313/2009 vom 29.09.2009, festgelegt.
Wer darf das Siegel führen?
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ darf nur von einem Gewerbebetrieb geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Für welche Handwerke gilt das Siegel?
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke, für die eine Meisterprüfung vorgesehen ist bzw. war, z.B. Berufsfotografen. (aktuelle Meisterprüfungen siehe Liste Anhang 1).
Wie sieht das Siegel aus?
Dieses Siegel ist stilisiert an das Bundeswappen angelehnt und mit dem kreisförmigen Schriftzug „Meisterbetrieb“ umrahmt.
Gütesiegel „staatlich geprüft“
Gewerbebetriebe, deren Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung für Gewerbe mit Qualifikationserfordernis (ausgenommen Handwerke, siehe Liste) erfolgreich abgelegt hat, dürfen bei der Namensführung und bei der Bezeichnung der Betriebsstätte den Begriff „staatlich geprüft“ verwenden.
Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort hat dazu die Verordnung über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, BGBl. II Nr. 362/2019 vom 29.11.2019, erlassen.
Wer darf das Gütesiegel führen?
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ darf nur von einem Unternehmen geführt werden, dessen Inhaber oder gewerberechtlicher Geschäftsführer eine staatliche Befähigungsprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Für welche Gewerbe gilt das Gütesiegel?
Das Gütesiegel „staatlich geprüft“ gilt für jene reglementierten Gewerbe (keine Handwerke), für die eine Befähigungsprüfung vorgesehen ist (siehe Liste).
Wie sieht das Siegel aus?
Dieses Siegel ist stilisiert an das Bundeswappen angelehnt. Der kreisförmige Schriftzug bezeichnet die jeweilige Qualifikation verbunden mit der Feststellung „staatlich geprüft“.
Wie darf ich das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und die Gütesiegel „staatlich geprüft“ verwenden?
Diese Siegel können eigenverantwortlich ohne Verleihung von jedem berechtigten Unternehmen bzw. Unternehmer selbst heruntergeladen und verwendet werden.
Die Farbgebung hat grundsätzlich dem Muster der Verordnung zu entsprechen. Die nicht in Schwarz dargestellten Teile des Musters dürfen auch in Schwarz wiedergegeben werden. Auch die Größe der Siegel darf variieren, wobei aber die durch die Verordnungen vorgegebenen Relationen eingehalten werden müssen.
- Zulässige Verwendungen sind beispielsweise: Auf den Geschäftspapieren, im Internetauftritt, in der Werbung, auf Geschäftsautos, am Geschäftsportal etc.
- Nicht zulässig ist die Verwendung der Gütesiegel auf Waren und Produkten.
Unbefugte Verwendung des Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und eines Gütesiegel „staatlich geprüft“?
Die unbefugte oder unzulässige Verwendung dieser Gütesiegel führt zu einer Geldstrafe von bis zu 2.180 € und zu Sanktionen nach dem UWG.
Wo bekomme ich das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ und die Gütesiegel „staatlich geprüft“?
Download Gütesiegel „Meisterbetrieb“
Nur Berechtigte dürfen das Gütesiegel downloaden und verwenden. Die WKO haftet nicht für Missbrauch jeglicher Art - beachten Sie die Bestimmungen
- Logo Gütesiegel (72 dpi)
- Logo Gütesiegel (300 dpi)
- Logo Gütesiegel (161 KB .pdf)
- Logo Gütesiegel (18 KB .ai)
- Logo Gütesiegel (416 KB .eps)
Alternativ können Sie das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ im Rechtsinformationssystem der Republik Österreich unter dem Suchbegriff „Gütesiegelverordnung“ oder direkt aus der Verordnung downloaden: Gütesiegel „Meisterbetrieb
Download Gütesiegel „staatlich geprüft“
Sie können das Gütesiegel „staatlich geprüft“ hier downloaden. Die pdf sind vektorisiert und optimiert für den Druck, die jpg sind optimiert für den Office-Bereich. Beachten Sie die Verwendungsbestimmungen.
Das Gütesiegel gilt für die folgenden reglementierten Gewerbe:
- Arbeitskräfteüberlassung jpg | pdf
- Arzneimittelgroßhandel jpg | pdf
- Ausflugswagen-Gewerbe jpg | pdf
- Baumeister jpg | pdf
- Bauträger jpg | pdf
- Berufsdetektiv jpg | pdf
- Bestattung jpg | pdf
- Bewachungsgewerbe jpg | pdf
- Brunnenmeister jpg | pdf
- Büchsenmacher jpg | pdf
- Drogist jpg | pdf
- Druckerei jpg | pdf
- Elektrotechnik jpg | pdf
- Fremdenführer jpg | pdf
- Fußpflege jpg | pdf
- Gas- und Sanitärtechnik jpg | pdf
- Gastgewerbe jpg | pdf
- Gewerbliche Vermögensberatung jpg | pdf
- Großhandel mit Giften jpg | pdf
- Güterbeförderer jpg | pdf
- Holzbau-Meister jpg | pdf
- Immobilienmakler jpg | pdf
- Immobilientreuhänder jpg | pdf
- Immobilienverwalter jpg | pdf
- Ingenieurbüro jpg | pdf
- Inkassoinstitut jpg | pdf
- Kontaktlinsenoptik jpg | pdf
- Kosmetik jpg | pdf
- Kunststeinerzeugung jpg | pdf
- Massage jpg | pdf
- Medizinproduktehandel jpg | pdf
- Mietwagen-Gewerbe (Omnibusse) jpg | pdf
- Personenbeförderung PKW jpg | pdf
- Piercen jpg | pdf
- Reisebüro jpg | pdf
- Sicherheitsfachkraft jpg | pdf
- Sicherheitstechnisches Zentrum jpg | pdf
- Sicherheitsgewerbe jpg | pdf
- Spediteur jpg | pdf
- Sprengungsunternehmen jpg | pdf
- Stadtrundfahrten-Gewerbe jpg | pdf
- Steinmetzmeister jpg | pdf
- Tätowieren jpg | pdf
- Terrazzomacher jpg | pdf
- Transportagent jpg | pdf
- Unternehmensberatung jpg | pdf
- Versicherungsmakler jpg | pdf
- Versicherungsagent jpg | pdf
- Vulkaniseur jpg | pdf
- Waffengewerbe jpg | pdf
- Waffenhandel jpg | pdf
- Wertpapiervermittler jpg | pdf
Anhang 1: Gütesiegel „Meisterbetrieb“
Das Gütesiegel „Meisterbetrieb“ gilt für alle Handwerke.
Es sind dies:
- Augenoptik
- Bäcker
- Bandagisten; Orthopädietechnik; Miederwarenerzeugung (verbundenes Handwerk)
- Bodenleger
- Buchbinder; Etui- und Kassettenerzeugung; Kartonagewarenerzeugung
- Dachdecker
- verbundenes Handwerk: Damenkleidermacher, Herrenkleidermacher, Wäschewarenerzeugung; verbundenes Handwerk: Kürschner, Säckler (Lederbekleidungserzeugung)
- Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung
- Fleischer
- Friseur und Perückenmacher (Stylist)
- Gärtner; Florist (verbundenes Handwerk)
- Getreidemüller
- Glaser, Glasbeleger und Flachglasschleifer; Hohlglasschleifer und Hohlglasveredler; Glasbläser und Glasinstrumentenerzeugung (verbundenes Handwerk)
- Gold- und Silberschmiede; Gold-, Silber- und Metallschläger (verbundenes Handwerk)
- Hafner
- Heizungstechnik; Lüftungstechnik (verbundenes Handwerk)
- Hörgeräteakustik
- Kälte- und Klimatechnik
- Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)
- Kommunikationselektronik (Handwerk)
- Konditoren (Zuckerbäcker) einschließlich der Lebzelter und der Kanditen-, Gefrorenes- und Schokoladewarenerzeugung
- Karosseriebau- und Karosserielackiertechniker; Kraftfahrzeugtechnik (verbundenes Handwerk)
- Kunststoffverarbeitung
- Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderherstellung (verbundenes Handwerk)
- Mechatroniker für Maschinen- und Fertigungstechnik; Mechatroniker für Elektronik, Büro- und EDV-Systemtechnik; Mechatroniker für Elektromaschinenbau und Automatisierung; Mechatroniker für Medizingerätetechnik (verbundenes Handwerk)
- Milchtechnologie
- Oberflächentechnik; Metalldesign (verbundenes Handwerk)
- Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumenteerzeuger; Holzblasinstrumenteerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)
- Orthopädieschuhmacher (Handwerk); Schuhmacher (Handwerk); verbundenes Handwerk: Sattler einschließlich Fahrzeugsattler und Riemer, Ledergalanteriewarenerzeugung und Taschner
- Pflasterer
- Rauchfangkehrer
- Schädlingsbekämpfung
- Metalltechnik für Metall- und Maschinenbau; Metalltechnik für Schmiede und Fahrzeugbau; Metalltechnik für Land- und Baumaschinen (verbundenes Handwerk)
- Spengler; Kupferschmiede (verbundenes Handwerk)
- Stuckateure und Trockenausbauer
- Tapezierer und Dekorateure
- Textilreiniger (Chemischreiniger, Wäscher und Wäschebügler)
- Tischler; Modellbauer; Bootsbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)
- Uhrmacher
- Wärme-, Kälte-, Schall- und Branddämmer
- Zahntechniker