Person mit Brille und Latzhose sitzt mit einem Stapel Bücher bei einem Tisch und hält ein aufgeschlagenes Buch in der Hand, während sie lächelnd nach rechts oben blickt, im Hintergrund befindet sich eine grüne Kreidetafel
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Förderung: Zwischen- und überbetriebliche Maßnahmen

Unterstützung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen

Lesedauer: 3 Minuten

Was wird gefördert?

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen, die bescheidmäßig vorgeschrieben sind (Kosten der Verbundmaßnahme)
  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen (Kosten der Kurs/Verbundmaßnahme)
  • Berufsbezogene Zusatzausbildungen für Lehrlinge (Kosten der Kurs/Verbundmaßnahme)
  • Vorbereitungskurse auf die Lehrabschlussprüfung (Kosten der Kursmaßnahme)
  • Vorbereitungskurse (nur die Arbeitszeit) auf die Berufsreifeprüfung ohne Verlängerung der Lehrzeit unter Anrechnung auf die Arbeitszeit

Methodik Präsenz/Online

Förderbar sind auch bisher ausschließlich für direkte Präsenz von Lehrenden und Lernenden genehmigte theoretische Kurse, wenn bei diesen keine Lernmittel eingesetzt werden, die physische Präsenz erfordern (wie Maschinen/Geräte/Tiere/…). Bei diesen Kursen entfällt die Pflicht zur Neugenehmigung, wenn diese mit digitalen Tools durchgeführt werden, wobei diese interaktiv und individualisiert auszugestalten sind (keine rein asynchrone Kommunikation, sondern dialogische Elemente beinhaltend). Diese Festlegung gilt bis auf Weiteres.

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.
  • Nicht gefördert werden Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Wie hoch ist die Förderung?

75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode in einem Lehrbetrieb bzw. max. 20.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb (ab 40 Lehrlingen 22.000 Euro, je weitere 10 Lehrlinge steigt die Deckelung um 2.000 Euro) für: 

  • Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Freiwillige Ausbildungsverbundmaßnahmen
  • Berufsbezogene Zusatzausbildung von Lehrlingen
  • Bei zwischenbetrieblicher Ausbildung bis max. 80 Euro pro Tag.


75 Prozent der Kurskosten exkl. USt. bis max. 500 Euro pro Lehrling bzw. max. 5.000 Euro pro Kalenderjahr und Lehrbetrieb für:

  • Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen


Abgeltung des kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommens im Ausmaß der Kurszeiten (Unterrichtseinheiten) − auch eine teilweise Anrechnung auf die Arbeitszeit ist förderbar für:

  • Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Die Maßnahme hat nach dem 27.6.2008 begonnen
  • Betrieb trägt die gesamten Ausbildungskosten inkl. Fahrt- und Unterbringungskosten
  • Aufrechtes Lehrverhältnis
  • Bei Vorbereitungskursen auf die Lehrabschlussprüfung bis max. 6 Monate nach Ende der Lehrzeit
  • Die geförderte Ausbildungszeit wurde auf die Arbeitszeit angerechnet
  • Der Kursteilnehmer muss eine Teilnahmebestätigung über mindestens 75 % der Kursdauer vorweisen können
  • Der errechnete Förderbetrag beträgt mindestens 30 Euro
  • Achtung: Wenn Kurse nach 20 Uhr oder an Wochenenden bzw. Sonn- und Feiertagen stattfinden, bitte vorab mit den Förderreferaten Ihrer Lehrlingsstelle Kontakt aufnehmen. Denn nicht alle derartigen Kurse sind förderbar.
  • Aus der Förderrichtlinie ergibt sich implizit, aber eindeutig, dass nur Kurse gefördert werden können, die nicht in die (Berufsschul-) Unterrichtszeit fallen. Das betrifft alle genehmigten und alle zukünftigen Kursmaßnahmen für Lehrlinge.
  • Eine Förderung kann immer nur nach Maßgabe der vorhandenen Fördermittel zugesagt werden.

Wer beantragt die Förderung bis wann?

  • Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme.

Information zur Übermittlung des Förderantrags

Die Antragsstellung ist per E-Mail, Post und Fax möglich:

E-Mail

  • Senden Sie ein E-Mail mit einer Verschlüsselung ab dem Standard TLS 1.2 oder höher (Transport Layer Security) mit einem unverschlüsselten gescannten Anhang (= ausgefülltes Antragsformular) an die am Antrag angegebene E-Mail-Adresse.
    Falls Ihr Mailserver keine Transportverschlüsselung (TLS - Transport Layer Security) unterstützt, sind die per E-Mail an uns übermittelten Daten beim Versand nicht vor unbefugter Einsicht und Manipulation durch Dritte geschützt. Ob der Schutz gegeben ist, können Sie u. a. auf diversen Webseiten (z.B. starttls-everywhere.org) selbst überprüfen. 
  • Ein mit TLS 1.0 oder 1.1 gesendetes E-Mail wird von uns empfangen und wie ein unverschlüsseltes E-Mail verarbeitet.
  • Wenn Sie uns ein unverschlüsseltes E-Mail senden, dann muss auch der Anhang unverschlüsselt sein.

Post

Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert). 

Fax

Senden Sie ein Fax an die auf dem Antrag angegebene Faxnummer (auch per E-Fax).

Nicht fristgerechte Antragstellung

Nicht zulässig sind nachstehend gelistete Übermittlungsformen, da die Inhalte bzw. Anhänge nicht gelesen und verarbeitet werden können. Diese Varianten sind daher nicht fristwahrend:

  • Die Bereitstellung eines ausgefüllten Antragsformulares inklusive Beilagen in der Cloud (als Link in einem E-Mail, beispielsweise durch Google-Drive oder andere Dienste). Aus Sicherheitsgründen werden keine Links in E-Mails angeklickt.
  • Eine E-Mail, die samt ihren Anhängen anders als mit dem Standard TLS verschlüsselt versendet wird. Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.
  • Eine E-Mail, deren Anhänge irgendwie verschlüsselt wurden. Die Anhänge werden gelöscht. Es besteht die Gefahr, dass Malware eingeschleust wird.

Wie komme ich zu meinem Förderantrag und wer sind meine Ansprechpartner?

gewerbliche Lehrbetriebe

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Stand: 22.03.2024