Person sitzt in einem Lokal und blickt auf sein Tablet und hält dabei eine Tasse in der Hand, am Tisch liegt ein Kalender, sowie Unterlagen und ein Rechner, im Hintergrund sieht man die Theke sowie eine mitarbeitende Person arbeiten
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Gebühren und Abgaben für Unternehmer

Informationen und Praxistipps für Unternehmen

Lesedauer: 1 Minute

17.01.2024

Gebühren und Abgaben sind gesetzlich geregelte Geldbeträge, die für Vorgänge oder Verträge wie zB Fahrzeugzulassung, Amtshandlungen oder Mietverträge anfallen. Es sind fixe oder berechnete Summen. Diese Seite erklärt einige der im unternehmerischen Alltag anfallenden Gebühren und Abgaben.

Gebühren für Schriften und Amtshandlungen sowie für Rechtsgeschäfte

Hier geht es um Gebühren, die im Gebührengesetz erwähnt sind. Für andere Gebühren wie Gerichtsgebühren, Landesabgaben etc. gibt es andere Bestimmungen. 

Für Schriften und Amtshandlungen von Behörden zahlt der Antragsteller fixe Beträge. Wenn man nicht zahlt, berechnet die Behörde Zuschläge. Ist die Gebühr zu hoch festgelegt worden, kann man sie innerhalb von drei Jahren zurückfordern. 

Gebühren bei Rechtsgeschäften fallen etwa bei Miet- und Pachtverträgen oder Wechseln an. Die Gebühr wird in Form von Prozentsätzen gerechnet - die beteiligten Personen schulden die Gebühr.

Tipp: Übersichtstabelle aktuelle Werte für Gebühren

Details zu Gebühren bei Bestandsverträgen

Bestandsverträge wie zB Miet- und Pachtverträge für Geschäftsräume und ähnliche Nutzungsverträge sind gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr beträgt 1 % des Wertes. Der Wert ergibt sich aus der Höhe des vereinbarten Entgeltes und der Dauer des Vertrages. Man muss die Berechnung selber durchführen und dem Finanzamt melden. Der Vertrag muss nicht ans Finanzamt geschickt werden. Er muss aber vorhanden sein und aufbewahrt werden.

Hinweis: Wohnungsmietverträge, die ab dem 11.11.2017 abgeschlossen wurden sind generell von der Gebühr befreit.

Grundsteuer und Grunderwerbssteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grundbesitz im Inland. Die Gemeinde berechnet die Steuer nach dem Einheitswert des Grundes. In einigen Bundesländern gibt es Steuerbefreiungen aber auch zusätzliche Abgaben sind möglich. 

Beim Kauf (Erwerb) eines Grundstücks in Österreich muss man Grunderwerbsteuer zahlen, das gilt auch für Unternehmer. 

Kraftfahrzeugsteuer und Normverbrauchsabgabe (NoVA)

Die Kraftfahrzeugsteuer gilt für Fahrzeuge über 3,5t wie zB LKW und Busse. Für diese muss man auch Road Pricing („LKW-Maut“) zahlen. Es gibt Steuerbefreiungen zB für Arbeitsmaschinen oder Elektrofahrzeuge. 

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Abgabe für PKW und Motorräder, die vom CO2-Ausstoss abhängt. Sie ist bei der ersten Zulassung, bei Importen oder geänderten Nutzung des Fahrzeugs fällig. Es gibt Befreiungen zB für Taxis, Fahrschul- oder Vorführfahrzeuge. 

Werbeabgabe

Für kostenpflichtige Werbung in Österreich muss man Werbeabgabe zahlen. Das gilt für

  • Printwerbung wie Werbeprospekte, Flugblätter, Zeitungsanzeigen, Beilagen…
  • Radio- und TV-Werbung: Werbespots, Product-Placement …
  • Werbung auf Außenflächen: Plakatständer, Fahnen, Transparente … 

Die Werbeabgabe gilt nicht für persönlich adressierte Mailings und Online-Werbung im Internet. Der Werbeleister, also zB der Zeitungsverlag oder der Radio-Sender, muss die Werbeabgabe an das Finanzamt zahlen. 

Kammerumlagen

Die Kammerumlagen 1 und 2 dienen der Finanzierung der Wirtschaftskammer. Damit wird eine unabhängige Service- und Interessenvertretungsarbeit für Unternehmer sichergestellt. Die Grundumlage finanziert direkt die Fachgruppen und Fachverbände. Für Neugründer gibt es Erleichterungen bei den Umlagen.