Gebühren für Schriften und Amtshandlungen
Übersicht über die Gebührentatbestände für Schriften und Amtshandlungen
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Für die folgenden in der Praxis wichtigsten Schriften und Amtshandlungen sind feste Gebühren vorgesehen.
| Gebührentatbestand | Höhe der Gebühr gültig bis 30.6.2025 | Höhe der Gebühr gültig ab 1.7.2025 |
|---|---|---|
| Amtliche Abschriften | Pro Bogen 14,30 Euro | Pro Bogen 21,- Euro |
| Nicht amtliche Abschriften | Pro Bogen 7,20 Euro | Pro Bogen 11,- Euro |
| Amtliche Ausfertigungen: Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit | 83,60 Euro | 124,- Euro |
| Beilagen: Das sind Schriften und Druckwerke aller Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe beigelegt werden. Von jedem Bogen feste Gebühr | 3,90 Euro (2,30 Euro mit ID-Austria*) | 6,- Euro (3,- Euro mit ID-Austria*) |
| Jedoch je Beilage nicht mehr als 21,80 Euro | Jedoch je Beilage nicht mehr als 36,- Euro | |
| Eingaben: Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften Der erhöhten Eingabengebühr unterliegen Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder die Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Der Eingabengebühr unterliegen u.a. nicht Eingaben an Verwaltungsbehörden in Abgaben-sachen. | 14,30 Euro (8,60 Euro mit ID-Austria*)
47,30 Euro (28,40 Euro mit ID-Austria*)
| 21,- Euro (13,- Euro mit ID-Austria*)
70,- Euro (42,- Euro mit ID-Austria*) |
| Protokolle (Niederschriften): z.B. Protokolle (Niederschriften) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft vom ersten Bogen feste Gebühr Eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom ersten Bogen feste Gebühr | 285,90 Euro
142,90 Euro | 424,- Euro
212,- Euro |
* Die ermäßigten Preise gelten unter Inanspruchnahme der ID-Austria.
| Gebührentatbestand | Höhe der Gebühr gültig bis 30.6.2025 | Höhe der Gebühr gültig ab 1.7.2025 |
|---|---|---|
| Zeugnisse: Amtliche Zeugnisse (d.s. Schriften, die von Organen der Gebietskörperschaften oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden und wodurch persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände beurkundet werden) Die vom Dienstgeber ausgestellten Dienstzeugnisse unterliegen keiner Gebühr. | 14,30 Euro | 21,- Euro |
Neben den beispielhaft angeführten Gebühren für Schriften und Amtshandlungen gibt es u.a. Verwaltungsabgaben auf Bundes-, Landes- bzw. Gemeindeebene im Zusammenhang mit Amtshandlungen der jeweiligen Behörden.
Allein der Tarif der Bundesverwaltungsabgabenverordnung umfasst über 400 Tarifposten.
Weiterführende Informationen
Sämtliche Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite Gebühren und Abgaben für Unternehmer.
Stand: 23.12.2025