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Gebühren für Schriften und Amtshandlungen

Übersicht über die Gebührentatbestände für Schriften und Amtshandlungen

Lesedauer: 1 Minute

Für die folgenden in der Praxis wichtigsten Schriften und Amtshandlungen sind feste Gebühren vorgesehen.

 Gebührentatbestand

Höhe der Gebühr gültig bis 30.6.2025

Höhe der Gebühr gültig ab 1.7.2025

Amtliche Abschriften


Pro Bogen 14,30 Euro

Pro Bogen 21,- Euro

Nicht amtliche Abschriften

Pro Bogen 7,20 Euro

Pro Bogen 11,- Euro

Amtliche Ausfertigungen:

Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit

83,60 Euro

124,- Euro

Beilagen:

Das sind Schriften und Druckwerke aller Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe beigelegt werden. Von jedem Bogen feste Gebühr

3,90 Euro (2,30 Euro mit ID-Austria*)

6,- Euro (3,- Euro mit ID-Austria*)

Jedoch je Beilage nicht mehr als  21,80 Euro Jedoch je Beilage nicht mehr als 36,- Euro

Eingaben:

Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften

Der erhöhten Eingabengebühr unterliegen Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder die Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

Der Eingabengebühr unterliegen u.a. nicht Eingaben an Verwaltungsbehörden in Abgaben-sachen.

14,30 Euro (8,60 Euro mit ID-Austria*)

 

47,30 Euro (28,40 Euro mit ID-Austria*)

 

 

21,- Euro (13,- Euro mit ID-Austria*)

 

70,- Euro (42,- Euro mit ID-Austria*)

Protokolle (Niederschriften):

z.B. Protokolle (Niederschriften) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft vom ersten Bogen feste Gebühr

Eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom ersten Bogen feste Gebühr

285,90 Euro

 


142,90 Euro

424,- Euro

 


212,- Euro

* Die ermäßigten Preise gelten unter Inanspruchnahme der ID-Austria.


Gebührentatbestand

Höhe der Gebühr gültig bis 30.6.2025

Höhe der Gebühr gültig ab 1.7.2025

Zeugnisse:

Amtliche Zeugnisse (d.s. Schriften, die von Organen der Gebietskörperschaften oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden und wodurch persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände beurkundet werden)
Von jedem Bogen feste Gebühr

Die vom Dienstgeber ausgestellten Dienstzeugnisse unterliegen keiner Gebühr.

14,30 Euro

21,- Euro


Hinweis
Wie aus den angeführten Gebührentatbeständen ersichtlich ist, ist die Höhe der Gebühr in vielen Fällen auf den Bogen Papier bezogen. Unter einem Bogen Papier ist dabei der Umfang von 2 Din A4-Blättern (4 Seiten) zu verstehen.

Neben den beispielhaft angeführten Gebühren für Schriften und Amtshandlungen gibt es u.a. Verwaltungsabgaben auf Bundes-, Landes- bzw. Gemeindeebene im Zusammenhang mit Amtshandlungen der jeweiligen Behörden.

Allein der Tarif der Bundesverwaltungsabgabenverordnung umfasst über 400 Tarifposten.

Weiterführende Informationen

Sämtliche Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite Gebühren und Abgaben für Unternehmer.

Stand: 23.12.2025

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