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Gebühren für Schriften und Amtshandlungen

Übersicht über die Gebührentatbestände für Schriften und Amtshandlungen

Lesedauer: 1 Minute

Für die folgenden in der Praxis wichtigsten Schriften und Amtshandlungen sind feste Gebühren vorgesehen.

GebührentatbestandHöhe der Gebühr in EUR gültig bis
30.6.2011
Höhe der Gebühr in EUR
gültig ab
1.7.2011

Amtliche Abschriften

Nicht amtliche Abschriften

Pro Bogen 13,20

Pro Bogen  6,60

Pro Bogen 14,30

Pro Bogen 7,20

Amtliche Ausfertigungen:
 
Erteilung einer Befugnis oder Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
 
 
77,00


83,60
Beilagen:
Das sind Schriften und Druckwerke aller Art, wenn sie einer gebührenpflichtigen Eingabe beigelegt werden. Von jedem Bogen feste Gebühr
Jedoch je Beilage nicht mehr als
 

  
 
 3,60
21,80




3,90 (2,30 EUR mit BK*)
21,80 (13,10 EUR mit BK*)
Eingaben:

Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften

 

Der erhöhten Eingabengebühr unterliegen Ansuchen um Erteilung einer Befugnis oder die Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Der Eingabengebühr unterliegen u.a. nicht Eingaben an Verwaltungsbehörden in Abgabensachen.

 
13,20
 

43,60
 
 
 
14,30 (8,60 EUR mit BK*)
 

47,30 (28,40 EUR mit BK*)
Protokolle (Niederschriften):

z.B. Protokolle (Niederschriften) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft vom ersten Bogen feste Gebühr

 
Eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung vom ersten Bogen feste Gebühr
 
263,40
 
 

 
131,70
 
285,90
 
 

 
142,90
* Die ermäßigten Preise gelten unter Inanspruchnahme der Bürgerkarte (BK).

GebührentatbestandHöhe der Gebühr in EUR gültig bis 30.6.2011Höhe der Gebühr in EUR gültig ab 1.7.2011
Zeugnisse: 

Amtliche Zeugnisse (d.s. Schriften, die von Organen der Gebietskörperschaften oder von ausländischen Behörden oder Gerichten ausgestellt werden und wodurch persönliche Eigenschaften oder Fähigkeiten oder tatsächliche Umstände beurkundet werden) 
Von jedem Bogen feste Gebühr

 
Die vom Dienstgeber ausgestellten Dienstzeugnisse unterliegen keiner Gebühr.

13,20
 
 
14,30
 
 

Hinweis: Wie aus den angeführten Gebührentatbeständen ersichtlich ist, ist die Höhe der Gebühr in vielen Fällen auf den Bogen Papier bezogen. Unter einem Bogen Papier ist dabei der Umfang von 2 Din A4-Blättern (4 Seiten) zu verstehen.

Neben den beispielhaft angeführten Gebühren für Schriften und Amtshandlungen gibt es u.a. Verwaltungsabgaben auf Bundes-, Landes- bzw. Gemeindeebene im Zusammenhang mit Amtshandlungen der jeweiligen Behörden.

Allein der Tarif der Bundesverwaltungsabgabenverordnung umfasst über 400 Tarifposten.

Weiterführende Informationen

Sämtliche Informationen finden Sie auf der Übersichtsseite Gebühren und Abgaben für Unternehmer.

Stand: 01.02.2023