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Service der WK Tirol: Vertretung vor Gericht

Die Tiroler Wirtschaftskammer vertritt ihre Mitglieder auch bei Beweisprozessen vor Gericht

Lesedauer: 1 Minute


Die Tiroler Wirtschaftskammer hat ihren Mitgliedern schon bisher zu ihrem Recht verholfen. Die Mitgliedsunternehmen werden von den Rechtsexpert:innen der Wirtschaftskammer in speziellen arbeitsrechtlichen Streitpunkten vertreten (Mutterschutz, Lehrlinge, Betriebsrat, Sozialwidrigkeits- und Motivanfechtungen, Pension- und Pflegegeldangelegenheiten).

Vertretung auch in Beweisprozessen

Seit 1.9.2013 steht die Tiroler Wirtschaftskammer ihren Mitgliedern auch vor Gericht umfassend zur Seite. In Kooperation mit zwei auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierten Tiroler Vertragsanwälten werden Mitglieder in Beweisprozessen vertreten. Bisher war ein Prozess für viele Unternehmer:innen ein unkalkulierbares und wirtschaftliches Risiko, wenn je nach Streitwert allein die eigenen Anwaltskosten schnell fünfstellig werden konnten. Jetzt können die Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol je nach Streitwert mit einem geringen Selbstkostenanteil zwischen 350 und 2.800 Euro netto pro Instanz das Risiko deutlich minimieren.

Bei welchen Streitfällen kann das Vertretungsmodell in Anspruch genommen werden?

  • Auszahlung von Überstunden
  • Krankenstand
  • Auflösung von Dienstverhältnissen
  • Strafbare Handlungen (z.B. Veruntreuung)
  • Beharrliche Pflichtverletzung 

So verhilft die WK Tirol ihren Mitgliedern zu ihrem Recht

Sie nehmen Kontakt zur Rechtsberatung in der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht auf und erklären den genauen Sachverhalt. Im Rahmen eines Erstgesprächs prüfen unsere Rechtsexpert:innen den Fall auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Fall entweder von den Rechtsexpert:innen der Tiroler Wirtschaftskammer vertreten oder an einen der beiden Vertragsanwälte weitergeleitet.

Geringes Risiko, geringe Kosten

Der Selbstbehalt (richtet sich nach dem Streitwert) sowie eine etwaige anfallende Pauschalgebühr und Barauslagen sind vorab vom Mitglied zu leisten, wobei festgehalten ist, dass bei Nichtleistung auch keine Vertretung durch den Vertragsanwalt erfolgt. Sollte ein Fall verloren werden, sind vom Unternehmen die gegnerischen Kosten und der Selbstbehalt an den beauftragten Vertragsanwalt (der vorab zu bezahlen ist) zu übernehmen.

Der große Vorteil des arbeitsrechtlichen Vertretungsmodells: Die Unternehmen bezahlen für die juristische Vertretung nur einen Selbstbehalt. Die restlichen eigenen Vertretungskosten übernimmt die Wirtschaftskammer Tirol.


Alle Informationen und Details zum arbeitsgerichtlichen Vertretung der Tiroler Wirtschaftskammer erfahren Sie in der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht.

T 05 90 90 5-1111
E arbeitsrecht@wktirol.at


Stand: 28.02.2024

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