th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Service der WK Tirol: Vertretung vor Gericht

Die Tiroler Wirtschaftskammer vertritt ihre Mitglieder auch bei Beweisprozessen vor Gericht.


Die Tiroler Wirtschaftskammer hat ihren Mitgliedern schon bisher zu ihrem Recht verholfen. Die Mitgliedsunternehmen werden von den Rechtsexperten der Wirtschaftskammer in speziellen arbeitsrechtlichen Streitpunkten vertreten (Mutterschutz, Lehrlinge, Betriebsrat, Sozialwidrigkeits- und Motivanfechtungen, Pension- und Pflegegeldangelegenheiten).

Vertretung auch in Beweisprozessen

Seit 01.09.2013 steht die Tiroler Wirtschaftskammer ihren Mitgliedern auch vor Gericht umfassend zur Seite. In Kooperation mit zwei auf Arbeits- und Sozialrecht spezialisierten Tiroler Vertragsanwälten werden Mitglieder in Beweisprozessen vertreten. Bisher war ein Prozess für viele Unternehmer ein unkalkulierbares und wirtschaftliches Risiko, wenn je nach Streitwert allein die eigenen Anwaltskosten schnell fünfstellig werden konnten. Jetzt können die Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol je nach Streitwert mit einem geringen Selbstkostenanteil zwischen 250 und 2.400 Euro netto pro Instanz das Risiko deutlich minimieren.

Bei welchen Streitfällen kann das Vertretungsmodell in Anspruch genommen werden?

  • Auszahlung von Überstunden
  • Krankenstand
  • Auflösung von Dienstverhältnissen
  • Strafbare Handlungen (z.B. Veruntreuung)
  • Beharrliche Pflichtverletzung 

So verhilft die WK Tirol ihren Mitgliedern zu ihrem Recht

Sie nehmen Kontakt zur Rechtsberatung in der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht auf und erklären den genauen Sachverhalt. Im Rahmen eines Erstgesprächs prüfen unsere Rechtsexperten den Fall auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Kommt es zu keiner Einigung, wird der Fall entweder von den Rechtsexperten der Tiroler Wirtschaftskammer vertreten oder an einen der beiden Vertragsanwälte weitergeleitet.

Geringes Risiko, geringe Kosten

Der Selbstbehalt (richtet sich nach dem Streitwert) sowie eine etwaige anfallende Pauschalgebühr und Barauslagen sind vorab vom Mitglied zu leisten, wobei festgehalten ist, dass bei Nichtleistung auch keine Vertretung durch den Vertragsanwalt erfolgt. Sollte ein Fall verloren werden, sind vom Unternehmen die gegnerischen Kosten und der Selbstbehalt an den beauftragten Vertragsanwalt (der vorab zu bezahlen ist) zu übernehmen.

Der große Vorteil des arbeitsrechtlichen Vertretungsmodells: Die Unternehmen bezahlen für die juristische Vertretung nur einen Selbstbehalt. Die restlichen eigenen Vertretungskosten übernimmt die Wirtschaftskammer Tirol.

Alle Informationen und Details zum arbeitsgerichtlichen Vertretung der Tiroler Wirtschaftskammer erfahren Sie in der Abteilung Arbeits- und Sozialrecht.

T 05 90 90 5-1111
E arbeitsrecht@wktirol.at
W WKO.at/tirol/arbeitsrecht

Stand: