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Anmeldefristen bei Einstellung eines Lehrlings

Wichtige Hinweise

LEHRVERTRAGSANMELDUNG  

Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Vorarlberg  

Wenn feststeht, dass die Berechtigung des Betriebes zur Ausbildung von Lehrlingen vorliegt (Feststellungsbescheid), sind die konkreten Maßnahmen zur Aufnahme des Lehrlings zu setzen.


Anmeldung des Lehrvertrages: Wenn die Entscheidung, einen bestimmten Lehrling aufzunehmen, gefallen ist, soll die Anmeldung des Lehrvertrages bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer möglichst umgehend erfolgen. Nach dem Berufsausbildungsgesetz ist der Lehrvertrag jedenfalls binnen drei Wochen ab Aufnahme des Lehrlings in der Lehrlingsstelle zur Protokollierung anzumelden. Anmeldeformulare erhalten Sie in der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. 


Wichtige Fristen (ab 1. Lehrtag) 

Anmeldefristen

vor Arbeitsbeginn Meldung an die Gebietskrankenkasse: Die Anmeldung des Lehrlings bei der Gebietskrankenkasse muss spätestens am ersten Tag der Lehre erfolgen.
binnen 14 Tagen Meldung an die Berufsschule: Der Lehrberechtigte ist verpflichtet, den Lehrling innerhalb von zwei Wochen ab Beginn oder Beendigung des Lehrverhältnisses bei der zuständigen Berufsschule an- bzw. abzumelden!
binnen 3 Wochen Lehrvertrag an die Lehrlingsstelle: Der Lehrvertrag ist möglichst rasch, jedenfalls binnen 3 Wochen (nach Antritt der Lehre und nicht erst nach Beendigung der Probezeit) unterschrieben an die Lehrlingsstelle zu senden!
Die Lehrzeit beginnt mit dem Tag des Eintrittes des Lehrlings in die fachliche Ausbildung und der Verwendung im Lehrbetrieb!
Stand: