Basisförderung für Lehrbetriebe geändert
Seit 1. Juli 2026 gelten neue Regelungen für die Basisförderung. Förderhöhe wurde angepasst - für einen Lehrling pro Lehrbetrieb gibt's die volle Förderung.
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Für Lehrverhältnisse, deren förderrelevantes Lehrjahr ab dem 1. Juli 2026 endet, beträgt die Basisförderung 75 Prozent der bisherigen Berechnungsgrundlage.
100 Prozent Förderung für einen Lehrling möglich
Pro Lehrbetrieb gibt es eine Ausnahmeregelung: Für einen selbst ausgewählten Lehrling pro Kalenderjahr kann weiterhin die Basisförderung in voller Höhe von 100 Prozent beantragt werden. Damit diese berücksichtigt wird, muss der betreffende Lehrling bei der Antragstellung entsprechend gekennzeichnet werden. Das gilt auch für Betriebe, die nur einen Lehrling beschäftigen.
So erfolgt die Kennzeichnung:
- Antragstellung in Papierform: Auf der letzten Seite des Antrags das Feld „Ich beantrage für diesen Lehrling die 100-prozentige Basisförderung …“ ankreuzen.
- Antragstellung über das Lehre Online Service (LOS): Im Kommentarfeld die Geschäftszahl des Lehrlings angeben, für den die 100-prozentige Basisförderung beantragt wird.
Tipps für die Auswahl
Bei der Auswahl des Lehrlings sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Die durchschnittliche Förderhöhe ist bei der Basis 1 meist am höchsten, sofern es sich um ein volles Ausbildungsjahr handelt. Daher empfiehlt sich die 100-prozentige Basisförderung in der Regel für die Basis 1.
- Lehrzeitverkürzungen, Lehrzeitanrechnungen oder ähnliche Umstände können zu einer niedrigeren Berechnungsgrundlage führen.
- Bei Lehrlingen über 18 Jahren kann eine kollektivvertraglich höhere Lehrlingsentschädigung auch zu einer höheren Förderhöhe führen.
- Bei einer vorzeitigen Auflösung des Lehrvertrags kann der Förderanspruch entfallen.
Wichtig: Nicht betroffen sind Basisförderungsanträge aufgrund eines Lehrjahreswechsels bis einschließlich 30. Juni 2026. Für diese wurde bzw. wird die Förderung automatisch zu 100 Prozent berechnet. Die Antragsfrist beträgt drei Monate ab Ende des jeweiligen Lehrjahres.
Rückfragen:
WKO Steiermark
Lehrlingsstelle - Referat Lehre Fördern
T 0316 601 106
E lehre.fördern@wkstmk.at
W www.lehre-foerdern.at