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Rückenansicht von fünf Personen, die in einem Raum an Tisch sitzen. Zwei Personen haben vor sich einen aufgeklappten Laptop. Ihnen gegenüber steht eine Person, die einen Ausweis um den Hals baumeln hat und ein Klemmbrett hält.
© Robert Kneschke | stock.adobe.com
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

EU-Kontrollgerätepflicht ab 1. Juli 2026 

Die Kontrollen gelten für Fahrzeuge ab 2,5t hzG bei grenzüberschreitenden Fahrten im Gütertransportgewerbe (Kleintransportgewerbe)

Lesedauer: 1 Minute

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10.03.2026

Ab 1. Juli 2026 tritt eine wichtige neue Verpflichtung für den grenzüberschreitenden Verkehr in Kraft: Der Smart Tacho 2 wird auch für Kleintransporteure mit 2,5 bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht verpflichtend. Betroffen sind damit nicht nur klassische Transportbetriebe, sondern auch viele Unternehmen im Werkverkehr – selbst bei reinen Transitfahrten, etwa über das "deutsche Eck".

Um Sie bestmöglich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten, laden wir Sie herzlich zu unserer kostenlosen Infoveranstaltung ein. Unsere Expert:innen geben praxisnahe Einblicke in die neuen Regelungen, zeigen konkrete Umsetzungsschritte für den Betriebsalltag auf und beantworten Ihre individuellen Fragen. 

Hinweis
28. April 2026, 16 Uhr
Wirtschaftskammer Steiermark
EuropasaalKörblergasse 111-113, 8010 Graz

Programm:

  • Grundfunktion & Bedienung Smart Tacho 2
  • Unternehmer-/Fahrkarte
  • Einsatz von Leihfahrzeugen & Mischbetrieb (Verwendung des Fahrzeuges innerstaatlich und grenzüberschreitend)
  • Lenk- und Ruhezeiten im Hinblick auf die Tourenplanung
  • Abfahrtskontrolle & Pflichten für UnternehmerInnen
  • Spezifische Bestimmungen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerschutz, Arbeitsrecht und KFG
  • Softwarelösungen für UnternehmerInnen (Basis VDO)
  • Fernabfrage & DSRC-Schnittstelle durch Exekutive/Abruf von Informationen bei Straßenkontrollen
  • Strafhöhen in Österreich & Deutschland 
    Ausklang bei Brötchen und Getränken



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