Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe
EU-Kontrollgerätepflicht ab 1. Juli 2026
Die Kontrollen gelten für Fahrzeuge ab 2,5t hzG bei grenzüberschreitenden Fahrten im Gütertransportgewerbe (Kleintransportgewerbe)
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10.03.2026
Ab 1. Juli 2026 tritt eine wichtige neue Verpflichtung für den grenzüberschreitenden Verkehr in Kraft: Der Smart Tacho 2 wird auch für Kleintransporteure mit 2,5 bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht verpflichtend. Betroffen sind damit nicht nur klassische Transportbetriebe, sondern auch viele Unternehmen im Werkverkehr – selbst bei reinen Transitfahrten, etwa über das "deutsche Eck".
Um Sie bestmöglich auf die kommenden Anforderungen vorzubereiten, laden wir Sie herzlich zu unserer kostenlosen Infoveranstaltung ein. Unsere Expert:innen geben praxisnahe Einblicke in die neuen Regelungen, zeigen konkrete Umsetzungsschritte für den Betriebsalltag auf und beantworten Ihre individuellen Fragen.
28. April 2026, 16 Uhr
Wirtschaftskammer Steiermark
EuropasaalKörblergasse 111-113, 8010 Graz
Wirtschaftskammer Steiermark
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Programm:
- Grundfunktion & Bedienung Smart Tacho 2
- Unternehmer-/Fahrkarte
- Einsatz von Leihfahrzeugen & Mischbetrieb (Verwendung des Fahrzeuges innerstaatlich und grenzüberschreitend)
- Lenk- und Ruhezeiten im Hinblick auf die Tourenplanung
- Abfahrtskontrolle & Pflichten für UnternehmerInnen
- Spezifische Bestimmungen im Zusammenhang mit Arbeitnehmerschutz, Arbeitsrecht und KFG
- Softwarelösungen für UnternehmerInnen (Basis VDO)
- Fernabfrage & DSRC-Schnittstelle durch Exekutive/Abruf von Informationen bei Straßenkontrollen
- Strafhöhen in Österreich & Deutschland
Ausklang bei Brötchen und Getränken