Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe
EU-Kontrollgerätepflicht ab 1. Juli 2026
Die Kontrollen gelten für Fahrzeuge ab 2,5t hzG bei grenzüberschreitenden Fahrten im Gütertransportgewerbe (Kleintransportgewerbe)
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11.06.2026
Ab 1. Juli 2026 tritt eine wichtige neue Verpflichtung für den grenzüberschreitenden Verkehr in Kraft: Der Smart Tacho 2 wird auch für Kleintransporteure mit 2,5 bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht verpflichtend. Betroffen sind damit nicht nur klassische Transportbetriebe, sondern auch viele Unternehmen im Werkverkehr – selbst bei reinen Transitfahrten, etwa über das "deutsche Eck".