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Rückenansicht von fünf Personen, die in einem Raum an Tisch sitzen. Zwei Personen haben vor sich einen aufgeklappten Laptop. Ihnen gegenüber steht eine Person, die einen Ausweis um den Hals baumeln hat und ein Klemmbrett hält.
© Robert Kneschke | stock.adobe.com
Güterbeförderungsgewerbe, Fachgruppe

EU-Kontrollgerätepflicht ab 1. Juli 2026 

Die Kontrollen gelten für Fahrzeuge ab 2,5t hzG bei grenzüberschreitenden Fahrten im Gütertransportgewerbe (Kleintransportgewerbe)

Lesedauer: 1 Minute

11.06.2026

Ab 1. Juli 2026 tritt eine wichtige neue Verpflichtung für den grenzüberschreitenden Verkehr in Kraft: Der Smart Tacho 2 wird auch für Kleintransporteure mit 2,5 bis 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht verpflichtend. Betroffen sind damit nicht nur klassische Transportbetriebe, sondern auch viele Unternehmen im Werkverkehr – selbst bei reinen Transitfahrten, etwa über das "deutsche Eck".

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