Beschleunigungsgebiete für Tirols Energiewende
Die Tiroler Wirtschaftskammer begrüßt den Entwurf zum 2. Tiroler Erneuerbaren Ausbaugesetz (2. TEAG). Das Gesetz soll rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausweisung sogenannter Beschleunigungsgebiete schaffen. Ein zentraler Schritt zur schnelleren und effizienteren Umsetzung zukunftsorientierter Energieprojekte.
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Der Ausbau erneuerbarer Energieträger ist nicht nur eine klimapolitische Notwendigkeit, sondern auch ein entscheidender Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts. Deshalb unterstützen wir alle Maßnahmen, die zu einer Beschleunigung der Verfahren beitragen“, betont WK-Präsidentin Barbara Thaler.
Transparentes Vorgehen
Durch die geplanten strategischen Umweltprüfungen (SUP) in den vorgesehenen Zonen wird die Grundlage für ein transparentes und effizientes Vorgehen gelegt.
Gleichzeitig mahnt die WK Tirol praxisnahe Regelungen ein: „Es darf nicht sein, dass gut vorbereitete Projekte in ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten durch jahrelange Einspruchsverfahren blockiert werden“, so Thaler. Stattdessen sollen Umweltorganisationen die Möglichkeit erhalten, bereits bei der Ausweisung von Beschleunigungsgebieten eine Stellungnahme abzugeben.
Es darf nicht sein, dass gut vorbereitete Projekte in ausgewiesenen Beschleunigungsgebieten durch jahrelange Einspruchsverfahren blockiert werden

Barbara Thaler
Fairer Interessensausgleich
Positiv bewertet die WK Tirol indes die vorgesehene Möglichkeit freiwilliger Kompensationsmaß- nahmen. „Mit dieser Regelung wurde eine langjährige Forderung der Tiroler Wirtschaft aufgegriffen. Entscheidend ist nun, dass die Freiwilligkeit auch in der Praxis gewahrt und nicht zur juristischen Grauzone wird“, unterstreicht Thaler.
Die WK Tirol spricht sich zudem für eine Ausweitung der Kompetenzen der Tiroler Standortanwaltschaft aus. Diese soll künftig auch auf Bezirksebene regionale Interessen vertreten dürfen. „Wir brauchen einen fairen Ausgleich zwischen ökologischen und wirtschaftlichen Interessen. Dafür ist die Tiroler Standortanwaltschaft ein bewährtes und zukunftsweisendes Instrument“, so die WK-Präsidentin.