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Verschieden große Pakete stehen in einem lichtdurchfluteten Raum mit großen Glasfronten, eine Person in Unschärfe trägt Pakete im Hintergrund
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Vom Binnenmarkt zum Bürokratiemarkt

10 Pakete oder 10.000 – für Brüssel macht das keinen Unterschied. Gerade kleine Tiroler Betriebe werden dadurch besonders stark belastet.

Lesedauer: 3 Minuten

Aktualisiert am 27.08.2026

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) macht Schlagzeilen – allerdings keine, über die sich die heimische Wirtschaft freuen könnte. Doch worum geht es eigentlich? Weigern sich Tirols Betriebe, ihre Produkte umweltfreundlich zu verpacken? Nein. Der Widerstand richtet sich gegen zusätzlichen Verwaltungsaufwand und Mehrkosten. Wer ein Paket verschickt, bezahlt nicht nur für Karton und Porto. Er muss auch dafür sorgen, dass die Verpackung gesammelt und verwertet wird. Dafür wird sie bei einem Sammel- und Verwertungssystem gegen Gebühr „entpflichtet“. Beim Versand ins EU-Ausland muss das grundsätzlich im jeweiligen Zielland geschehen. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung kommt insbesondere die Pflicht hinzu, in jedem Zielland einen Bevollmächtigten zu benennen – unabhängig davon, wie viele Pakete ein Betrieb versendet.

Erheblicher Zusatzaufwand

Wer etwa nach Deutschland, Italien oder in andere EU-Länder verschickt, muss sich in jedem Zielland registrieren, einen Bevollmächtigten benennen, Mengen melden und Verpackungsabgaben bezahlen. Schon für große Versandhändler ist das erheblicher Zusatzaufwand. Bei kleinen Betrieben stehen die Kosten dagegen oft in keinem vernünftigen Verhältnis zum Umsatz. „Viele Kleinstunternehmer sehen sich deshalb gezwungen, bestimmte EU-Märkte nicht mehr zu beliefern“, erklärt Markus Schwarzenberger, Obmann des Tiroler Versand-, Internet- und allgemeinen Handels.

Der zweite Knackpunkt sind die juristischen Rollen. „Erzeuger“ oder „Hersteller“ bedeuten nicht unbedingt das, was man im Alltag darunter versteht. Je nach Konstellation können auch Tiroler Betriebe von den weitgehenden Erzeugerpflichten umfasst sein – etwa bei Verpackungen unter eigenem Namen oder eigener Marke. Dann sind Konformität, technische Unterlagen und Nachweise erforderlich. Viele Informationen liegen jedoch bei Verpackungslieferanten oder Vorproduzenten und sind für den Händler nicht ohne Weiteres verfügbar.

Kleine Betriebe vor großen Hürden

Eine Bagatell- oder Umsatzschwelle gibt es im grenzüberschreitenden Versand nicht. Ob ein Betrieb 10 Pakete pro Jahr in ein EU-Land schickt oder 10.000, macht bei Registrierung, Meldungen und Bevollmächtigung keinen Unterschied. „Aus dem Binnenmarkt wird leider immer mehr ein Bürokratiemarkt. Was für große Anbieter organisatorisch machbar ist, wird für Klein- und Kleinstbetriebe zur kaum überwindbaren Hürde“, kritisiert Thaler. Wie konkret das ist, zeigt Glückswagerl, ein Fachhändler für Kinderwagen und Zubehör in Jenbach. Inhaberin Olivia Sock hat Italien bereits als Versandland gestrichen – damit fallen auch Kunden im nahen Südtirol weg. „Für 2027 hatten wir eigentlich geplant, weiter zu expandieren und zusätzliche europäische Märkte zu erschließen. Jetzt beschäftigen wir uns stattdessen damit, welche Länder wir überhaupt noch wirtschaftlich beliefern können“, sagt Sock.

Belastung für die gesamte Wirtschaft

Die Verpackungsverordnung sorgt nicht nur im Versandhandel für Aufruhr. „Die Vorschriften treffen jeden Betrieb, der Waren verpackt – egal, ob er sie selbst herstellt oder damit handelt“, betont Clemens Braun, Leiter des Kompetenzzentrums Abfallrecht in der Wirtschaftskammer. Betroffen sind damit etwa Industrie, produzierendes Gewerbe und Handwerk. Auch größere Firmen werden durch die VO vor allem finanziell und organisatorisch sowie mit massivem Dokumentationsaufwand belastet. Braun kritisiert zudem widersprüchliche Definitionen in der Verordnung und fehlende Rechtssicherheit. Sein Vorschlag: „Ein einheitliches EU-Sammel- und Verpackungs-system, bei dem sich Betriebe einmal registrieren müssen – und nicht wie jetzt in jedem Mitgliedsland einzeln. Auch ein europaweiter Pauschalbetrag für die ,Entpflichtung‘ mit vernünftigen Freimengen wäre eine praktikable Lösung.“

Immerhin ist auf EU-Ebene Bewegung in die Sache gekommen. Die EU-Kommission empfahl den Mitgliedsländern, von Sanktionen abzusehen, wenn Firmen keinen Bevollmächtigten benannt haben. Damit ist zumindest ein Teil des Problems erkannt – gelöst ist es noch nicht. Die Wirtschaftskammer Tirol fordert deshalb praxistaugliche Ausnahmen für Klein- und Kleinstbetriebe und Lösungen für geringe Versandmengen. „Unsere Betriebe unterstützen das Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Das Problem ist nicht die Verpackung, sondern die Bürokratie, die rundherum aufgebaut wird“, stellt WK-Präsidentin Barbara Thaler klar.

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