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Zwei Personen im Küchenbetrieb reinigen Oberflächen der Küche
© David Tadevosian | stock.adobe.com
Hotellerie, Fachverband

Hygiene in der Hotellerie

Informationen und Leitlinien für eine gute Hygienepraxis in Beherbergungsbetrieben

Lesedauer: 5 Minuten

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26.06.2026

Anleitung zur hygienischen Hotelzimmerreinigung

Hier finden Sie eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur hygienischen Hotelzimmerreinigung.

Lebensmittelhygiene

Informationen zu den wichtigsten Bestimmungen der Lebensmittelhygiene finden Sie im Skriptum zur Hygiene im Gastgewerbe.

Detaillierte Informationen, Leitlinien und Merkblätter zum Lebensmittelrecht finden Sie auf der Homepage des Fachverbandes Gastronomie

Legionellen: Legionellenprävention in Beherbergungs­betrieben − Verantwortung und gesetzliche Grundlagen

Wasserqualität und Legionellen – Was Hoteliers in Österreich wissen müssen
Legionellen sind Bakterien, die sich in warmem Wasser vermehren und beim Einatmen von Wassertröpfchen schwere gesundheitliche Schäden verursachen können. Besonders in Hotels, Pensionen und anderen Beherbergungsbetrieben mit komplexen Trinkwassersystemen besteht ein erhöhtes Risiko. Eine regelmäßige Wasserprüfung kann helfen, die Sicherheit für Gäste und Mitarbeiter zu gewährleisten.

Österreich: Wasserprüfung als Empfehlung, aber rechtliche Konsequenzen möglich
Im Gegensatz zu Deutschland, wo eine Legionellenprüfung verpflichtend ist, gilt in Österreich lediglich eine Empfehlung zur Überprüfung des Trinkwassers. Doch Vorsicht: Sollte es zu einer Erkrankung durch Legionellen kommen, gibt es eine klare Rechtsprechung. In solchen Fällen wird der "Stand der Technik" herangezogen, der durch die ÖNORMEN B 5019 und B 1300 definiert ist.

Rechtliche Verantwortung liegt beim Betreiber
Ein Hotelier oder Beherbergungsbetrieb ist dafür verantwortlich, dass sein Trinkwassersystem keine Gesundheitsgefahr darstellt. Das bedeutet:

  • Gefahrenquellen müssen nach dem Stand der Technik ausgeschlossen werden.
  • Gäste haben Anspruch auf den ordnungsgemäßen Gebrauch der Einrichtung.
  • Ein Betreiber haftet für Schäden und kann strafrechtlich belangt werden, wenn er keine Maßnahmen zur Legionellenprävention ergreift.

Dies wurde durch eine Grundsatzentscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH 29.8.2013, 8 Ob 106/12i) bestätigt. Demnach muss ein Hotelier sicherstellen, dass das Duschwasser gesundheitlich unbedenklich ist. Dazu gehört eine regelmäßige Überprüfung der Wasserinstallation durch einen Fachmann. Falls der beauftragte Installateur Fehler macht, haftet dennoch der Betreiber.

Prävention schützt vor rechtlichen und gesundheitlichen Risiken
Wer als Hotelier Verantwortung übernimmt, schützt nicht nur seine Gäste, sondern auch sein Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen. Die Einhaltung der ÖNORM B 5019 hilft dabei, den Betrieb sicher und gesetzeskonform zu führen. Eine regelmäßige Wasserprüfung ist somit nicht nur eine Empfehlung, sondern ein wichtiger Bestandteil der Betreiberverantwortung.

Werden Wasserauslässe nicht regelmäßig benutzt oder wird der Betrieb über einen Zeitraum von mehr als 7 Tagen vollständig eingestellt, ist als wichtiger Beitrag zur Wasserhygiene folgendes zu beachten:

  • Bei Wiederinbetriebnahme sind Kaltwasser- und Warmwasser-Entnahmestellen für 5 Minuten vollständig zu öffnen. Dies kann einfach durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Dienststellen und Betrieben erfolgen.
  • Kalt- und Warmwasserarmaturen voll aufdrehen.
  • Bei Mischwasserarmaturen ist der Bedienhebel in Mittelstellung zu bringen und vollständig zu öffnen. Duschanlagen nicht vergessen!

Informationen über die betriebstechnischen Maßnahmen zur Minderung des Legionellen Risikos in Trinkwasser-Versorgungsanlagen während des aufrechten Betriebes.

Informationen der AGES – Österr. Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit.


Bettwanzen

Aufgrund der aktuellen Medienberichterstattung in Frankreich dürfen wir dieses Thema aufgreifen. Österreich hat und erfüllt höchste Hygienebestimmungen, dies zeigt auch einer der letzten veröffentlichten "World Travel & Tourism Competitiveness Reports" des World Economic Forums auf, in welchem Österreich im Bereich "Gesundheit und Hygiene" den ersten Platz belegt. Auch im Bereich der Sterneklassifizierung ist das Thema Hygiene DIE Grundvoraussetzung für jede Klassifizierung. Es sind auch eigene Klassifizierungspunkte für die Matratzen- und Kopfkissenhygiene (z.B. Tiefenreinigung, Neunanschaffung, Encasings…) vorgesehen.

Grundsätzlich hängt ein Wanzenbefall nicht mit den hygienischen Bedingungen in einem Haus zusammen, sondern die Wanzen werden in der Regel durch weitgereiste Gäste eingebracht.

Da Bettwanzen recht agile Zeitgenossen sind, verbreiten sie sich meist über das mitgenommene Gepäck oder gar die Kleidung von Gästen. Haben sich Bettwanzen erst in Sachen eingenistet, werden sie oft unbemerkt in das Hotel oder nach Hause mitgenommen und verbreiten sich dort munter weiter.

Nichtsdestotrotz ist es gerade im Bereich der Beherbergung wichtig, einen Befall möglichst schon präventiv zu vermeiden, um die Zufriedenheit der Gäste und das Ansehen des Hauses sicherzustellen.

Infoblätter: Vorbeugemaßnahmen und Bekämpfungstechniken Bettwanzen


Bäderhygiene (BhygV)

Viele gewerbliche Beherbergungsbetriebe betreiben Hallen- und Freibäder, Whirl-Pools und -wannen, Saunaanlagen und Kleinbadeteiche. Als Gastgeber ist man aufgrund diverser gesetzlicher Regelungen verpflichtet, für die entsprechende Wasserqualität und Einhaltung der Hygienevorschriften zu sorgen. Diese wurden in den gesetzlichen Vorschriften immer strenger geregelt, zuletzt durch die 2. Novelle der Bäderhygieneverordnung 2026.

2023 gab es eine "kleine" Novelle zur Reduktion des Förderstroms in Becken mit Attraktionen (Düsen, Rutschen etc.) durch niedrigere Filtergeschwindigkeiten.

Die bäderhygienerechtlichen Vorschriften enthalten u.a. verbindliche Angaben zur Aufbereitungstechnik, dem erlaubten Einsatz von Chemikalien und der Informationspflicht der BetreiberInnen, um die Badenden präventiv vor Krankheitsübertragungen zu schützen.

Nur durch eine strenge interne Qualitätssicherung können alle geforderten Grenzwerte eingehalten werden.

1. Bäderhygieneverordnung Stand 2012

Im 2. Quartal 2026 soll die Bäderhygieneverordnung überarbeitet werden. Die vorliegende Ausarbeitung zeigt die momentan aktuellen Anforderungen, die der Betreiber eines Schwimmbades, Kleinbadeteiches, Whirlwanne etc. erfüllen muss.

2. Haftung des Badbetreibers

Badbetreiber trifft mit der Errichtung und dem Betrieb ihres Bades und der dazugehörigen Anlagen (z.B. Wasserrutschen, Sprungtürme etc.) eine große Verantwortung. Denn die Betreiber sind dafür verantwortlich, dass Unfälle und sonstige Schadensfälle in ihrem Badbetrieb vermieden werden. Die dabei einzuhaltenden Maßnahmen zur Unfallvermeidung sind auf unterschiedliche Rechtsmaterien verteilt.

3. Sicherheitshinweise in Bädern

Der Download "Ihre Sicherheit im Schwimmbad" zum Aushang für die Gäste steht in folgenden Sprachen zur Verfügung: 

5. Ergebnisse der Überprüfungen der Badewasserqualität

Österreichs Flüsse, Seen und Bäche haben die beste Bade-Wasserqualität in der Europäischen Union. Das zeigt der aktuelle Badegewässerbericht der Europäischen Umweltagentur (EUA). Darin werden 97,7 % der Badegewässer (261 Badestellen) als "exzellent" eingestuft.

Aktuelle Ergebnisse der Überprüfungen der Badewasserqualität aus den einzelnen Bundesländern finden Sie unter folgenden Links: