Betrieb von Frachtdrohnen
Fracht- und Transportdrohnen (BVLOS) in der Kategorie „Specific“
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1. Einordnung der Operation
Fracht- und Transportdrohnen werden grundsätzlich der Kategorie „Specific“ gemäß EU-Drohnenrecht zugeordnet. Aufgrund ihres Betriebsprofils handelt es sich meist um komplexe BVLOS-Operationen (Beyond Visual Line of Sight – Flüge außerhalb der Sichtweite des Fernpiloten).
2. Betriebsarten nach Streckenlänge
Kurze Strecken
- Einsatz von Luftraumbeobachtern (Airspace Observer) empfohlen
- Zusätzliche Risikominderung durch visuelle Luftraumbeobachtung möglich
Lange Strecken
- Einsatz von Beobachtern meist nicht praktikabel
- Regelmäßig individuelle Einzelfallbeurteilung erforderlich
- Keine standardisierten Verfahren verfügbar
- Erhöhte Anforderungen an Risikoanalyse und Sicherheitsnachweise
3. Airspace Assessment – zentraler Erfolgsfaktor
Die Luftraumbewertung (Airspace Assessment) ist bei BVLOS-Streckenflügen ein wesentlicher Bestandteil des Genehmigungsverfahrens und vom Antragsteller selbst auszuarbeiten.
Besondere Aufmerksamkeit ist insbesondere auf bemannte Luftfahrzeuge zu legen, die:
- Mindestflughöhen unterschreiten dürfen,
- über Außenlandegenehmigungen verfügen oder
- regelmäßig außerhalb klassischer Flugrouten operieren.
Typische Beispiele:
- Rettungshubschrauber
- Polizei-Luftfahrzeuge
- Einsatz- und Sonderluftverkehr
Für die Erstellung des Airspace Assessments empfiehlt sich die Orientierung an den Vorgaben der EASA Guideline (Appendix III).
4. Erforderliche Unterlagen für einen Antrag in der Kategorie „Specific“
Für die Beantragung einer Betriebsgenehmigung sind grundsätzlich folgende Unterlagen erforderlich:
✓ Antragsformular „Specific“ inklusive SORA-Risikoanalyse (Version 2.5) ✓ Betriebshandbuch (Operations Manual – OM) ✓ Compliance Matrix ✓ KML-Datei des Betriebsgebiets ✓ Versicherungsbestätigung ✓ Erforderliche technische und betriebliche Nachweise (z. B. Enhanced Containment gemäß MoC Light-UAS.2511)
5. SORA als Grundlage der Genehmigung
Die Anforderungen an den Betrieb ergeben sich aus der vom Antragsteller auszuarbeitenden Specific Operations Risk Assessment (SORA).
Die Risikoanalyse umfasst insbesondere:
- Beschreibung der geplanten Operation
- Bewertung des Bodenrisikos
- Bewertung des Luftrisikos
- Festlegung von Risikominderungsmaßnahmen
- Ermittlung der Operation Safety Objectives (OSO)
- Erstellung eines Comprehensive Safety Portfolio
- Bestimmung des Specific Assurance and Integrity Level (SAIL)
Die daraus abgeleiteten Verfahren und Prozesse sind im Operations Manual (OM) zu dokumentieren.
6. Empfehlungen für Antragsteller
Frühzeitige Abstimmung mit der AustroControl wird ausdrücklich empfohlen. Besonders bei komplexen BVLOS- oder Transportdrohnenprojekten kann ein Pre-Application Meeting sinnvoll sein. Dies ist eine kostenlose, einstündige Online-Beratung (Anmeldung unter dronespace@austrocontrol.at).
Dabei werden insbesondere:
- das Betriebskonzept,
- der Stand der SORA,
- die geplante Risikominderung sowie
- die behördlichen Erwartungen
vor Einreichung des Antrags besprochen.
7. Anmeldung eines Gewerbes
Abhängig von der genauen Tätigkeit kann eine Anmeldung eines Gewerbes notwendig sein. Um dies abzuklären, wende Sie sich an das Gründerservice der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes. Bieten Sie ausschließlich Transportflüge für Dritte an, reicht eine Meldung dieser Tätigkeit zusammen mit dem Bescheid der AustroControl über die Betriebsgenehmigung bei der Wirtschaftskammer Ihres Unternehmensstandortes aus. Im Bescheid über die Betriebsgenehmigung in der Kategorie „Specific“ wird der Anwendungszweck angeführt (z.B.: Cargo). Wie bei allen anderen selbständigen Tätigkeiten, ist diese bei der Sozialversicherung der Selbständigen und beim Finanzamt anzumelden.
WICHTIG!
Sicherheit in der Umgebung von Flugplätzen oder Heliports Für Vorhaben in der Umgebung von Flugplätzen oder Heliports sind die einschlägigen Leitfäden und Sicherheitsanforderungen bereits bei der Planung der Operation zu berücksichtigen.
Die Qualität der SORA und des Airspace Assessments ist in der Regel entscheidend für die Genehmigungsfähigkeit eines BVLOS-Transportdrohnenbetriebs.
Weiterführende Links:
Hier eine Auflistung der relevantesten Dokumente und Referenzen für die Ausarbeitung von Specific UAS-Operationen bzw. Genehmigungen:
Des Weiteren gibt es vor allem vom deutschen Luftfahrt Bundesamt (LBA) sehr gutes Hilfsmaterial: